01.03.2016 Seit zwei Jahren und drei Monaten ist Thorsten H. Brandmeister bei der Herner Berufsfeuerwehr. Ein halbes Jahr vor seinem Dienstbeginn hatte der Gesetzgeber am 1. Juni 2013 die Besoldung der Beamten nach Dienstalter in eine "Festsetzung der Bezüge nach Erfahrungsstufe" umgewandelt und, wie bei Stichtagsregelungen üblich, das sogenannte "Besoldungsüberleitungs-Gesetz" verabschiedet. Der frischgebackene Brandmeister erlebte, dass junge Kollegen an ihm vorbei höher eingestuft wurden, weil sie vor dem 1. Juni 2013 ihren Dienst begonnen hatten. Er fühle sich ungleich behandelt und habe außerdem ebenfalls "Vordienstzeiten" in die Waagschale zu werfen, die nach der Laufbahnverordnung der Feuerwehr durchaus anerkannt werden könnten, hatte er seine Prozessvertreterin Sullivan vom DGB-Rechtsschutz dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vortragen lassen.