Brandmeister fühlt sich ungleich behandelt
Seit zwei Jahren und drei Monaten ist Thorsten H. Brandmeister bei der Herner Berufsfeuerwehr. Ein halbes Jahr vor seinem Dienstbeginn hatte der Gesetzgeber am 1. Juni 2013 die Besoldung der Beamten nach Dienstalter in eine "Festsetzung der Bezüge nach Erfahrungsstufe" umgewandelt und, wie bei Stichtagsregelungen üblich, das sogenannte "Besoldungsüberleitungs-Gesetz" verabschiedet. Der frischgebackene Brandmeister erlebte, dass junge Kollegen an ihm vorbei höher eingestuft wurden, weil sie vor dem 1. Juni 2013 ihren Dienst begonnen hatten. Er fühle sich ungleich behandelt und habe außerdem ebenfalls "Vordienstzeiten" in die Waagschale zu werfen, die nach der Laufbahnverordnung der Feuerwehr durchaus anerkannt werden könnten, hatte er seine Prozessvertreterin Sullivan vom DGB-Rechtsschutz dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vortragen lassen.
Eine mit "Sehr gut" abgeschlossene Ausbildung zum Elektronik-Anlagen-Mechaniker bei Eon, ein (nicht abgeschlossenes) Elektronik-Studium von 2003 bis 2008 an einer Fachhochschule, danach 14 Monate bei einer Firma (sechs Monate) und Arbeitslosigkeit (acht Monate), dann sechs Monate als Brandmeister-Anwärter bei der Gelsenkirchener Feuerwehr und danach 28 Monate bei den Werksfeuerwehren von Sasol und Thyssen-Krupp.
Diese 28 Monate erkannte die Stadt als Arbeitgeberin zur Hälfte an, alles andere nicht. Bei Studium, kurzfristiger Berufstätigkeit und Anwärterzeit in Gelsenkirchen wohl korrekt, wie sich jetzt in der Verhandlung vor der 12. Kammer unter Vorsitz von Prof. Dr. Andrick herauskristallisierte. Doch bei der Prüfung des auf den Antrag des Brandmeisters auf eine "höhere Erfahrungsstufe" ablehnenden Widerspruchs-Bescheides vom 20. März 2014 vermisste die Kammer die in solchen Fällen gebotene "Ermessensausübung". Warum 50 und beispielsweise nicht 100 Prozent, wie es nach der Laufbahnverordnung der Feuerwehr auch möglich gewesen wäre, fragte die Kammer die städtischen Prozessvertreter Maykemper und Schwesig. Laut Laufbahnverordnung "können hauptberufliche Vordienstzeiten (bei der Feuerwehr aber auch Zeiten des feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Freiwilligen Feuerwehr) ganz oder teilweise anerkannt werden." Und dazu "findet sich nichts im Bescheid, und das Ermessen wird auch nicht transparent gemacht," regte die Kammer an, den Bescheid aufzuheben. Das tat Oberrechtsrat Maykemper dann auch ohne Urteil.
Der fast 33-jährige Kläger ist damit aber noch lange nicht am Ziel, wie ihm das Gericht vor Augen führte. An die angebliche Ungleichbehandlung "kommen wir nur ganz schwer dran, denn Stichtagsregelungen kommen ohne Härten im Einzelfall nicht aus," so der Kammervorsitzende. Und wenn die Stadt in einem neuen Bescheid die Anerkennung von nur 50 Prozent der Vordienstzeiten bei den Werksfeuerwehren nachvollziehbar begründen könne, sei der Prozess für den Brandmeister noch immer nicht gewonnen. Sollte H. mit seinem Anliegen der vollen Anrechnung in einem zweiten Verfahren durchkommen, müsste die Stadt den nächst höheren "Erfahrungswert" bei der Besoldung 14 Monate früher festsetzen. (AZ 12 K 1955/14)