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Pflegekraft flog fristlos raus

Recklinghausen / Herne. Was immer auch eine Pflegekraft im Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH an der Weißenburgstraße mit seinen 80 Plätzen Ende Juli der Heimleiterin über eine Kollegin gesagt haben mag, der Leiterin reichte es aus, die seit fast genau acht Jahren beschäftigte Mitarbeiterin fristlos zu entlassen. "Es geht um einen Sachverhalt, von dem wir ausgehen, dass er stimmt," wie Caritas-Justiziarin Haase-Geuking jetzt Arbeitsgerichts-Direktor Kröner im Gütetermin in Herne vortrug. Für den Richter stellte sich dadurch die Situation rechtlich ziemlich einfach dar: "Entweder es stimmt, dann ist die Klägerin draußen, oder es stimmt nicht, dann ist die Kollegin draußen."

Die am 4. August fristlos entlassene Pflegekraft hatte mit Rechtsanwalt Lohaus Kündigungs-Schutzklage erhoben, weil die Heimleiterin Zynga gegenüber geschilderten Vorwürfe angeblich nicht der Wahrheit entsprachen. Zur Sache selbst wollten sich beide Parteien jedoch in der Öffentlichkeit nicht äußern.

Stattdessen wurde aus dem Gütetermin schließlich ein Verhandlungstermin über die Modalitäten des Ausscheidens der Frau. Und da lagen die Vorstellungen auf Klägerseite erst einmal weit über dem, was die Arbeitgeberseite bereit war anzubieten. Bezahlte Freistellung bis zum Jahresende sowie zehntausend Euro Abfindung seien wohl angemessen, meinte Klägeranwalt Lohaus. "Das Wort Abfindung ist bei dem der Kündigung zugrunde liegenden Sachverhalt fehl am Platze. Und außerdem geht es hier auch um die Außenwirkung", dämpfte die Caritas-Justiziarin die Hoffnungen der Klägerseite.

Und so kam es zu einer eher bescheidenen Lösung. Die Klägerin, die eine neue Stelle in Aussicht hat, bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt freigestellt und kann mit einer kurzen Vorankündigung von einer Woche jederzeit vorher ausscheiden. Dazu gibt es noch ein dem Gesetz entsprechendes "wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis". Die Alternative wäre ein Kammertermin im November gewesen, wo die wohl ziemlich heftigen Kündigungsgründe in aller Breite erörtert worden wären. (AZ 4 Ca 1947/14)

Donnerstag, 28. August 2014 | Autor: Helge Kondring