Gefälschte Anwalt-Mails
Derzeit erhalten viele Internetnutzer Abmahnungen von Anwaltskanzleien per E-Mail mit einer angehängten Zip-Datei, weil sie angeblich Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. „Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Versuch, User zum Öffnen der Zip-Datei zu bewegen, um einen Virus in deren Rechner einzuschleusen, der dort sein Unwesen treiben soll“, warnt Ingrid Deutmeyer von der Verbraucherzentrale NRW in Herne und rät: „Die Zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail sofort löschen!“
Die anonymen Viren-Verbreiter gehen geschickt zu Werk und benutzen bei ihren Mails real existierende Anwaltskanzleien, die die Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen zu ihrem Job gemacht haben. Erst beim zweiten Blick auf die elektronische Post fallen eklatante Ungereimtheiten auf: Stets wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und den Angeschrieben vorgeworfen, sie hätten sich etwa das Album „Prism“ von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie „The Avengers“, „Ride Along“ oder „Hangover 3“ über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen. Verlangt werden für diesen vermeintlich ertappten Frevel Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Summen jedoch, weil in der elektronischen Anwaltspost keine Kontoverbindung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden beträgt, viel zu kurz ist.
„Seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit Zip-Dateien an ihnen unbekannte Empfänger“, erklärt Ingrid Deutmeyer und empfiehlt den Klick auf die Löschtaste.