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Gefälschte Anwalt-Mails

Derzeit erhalten viele Internetnutzer Abmahnungen von Anwalts­kanzleien per E-Mail mit einer angehängten Zip-Datei, weil sie angeblich Songs, Al­ben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. „Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Versuch, User zum Öffnen der Zip-Datei zu bewegen, um einen Virus in deren Rechner ein­zuschleusen, der dort sein Unwesen treiben soll“, warnt Ingrid Deutmey­er von der Verbraucherzentrale NRW in Herne und rät: „Die Zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail sofort löschen!“

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Die anonymen Viren-Verbreiter gehen geschickt zu Werk und benutzen bei ihren Mails real existierende Anwaltskanzleien, die die Unter­bindung von Urheberrechtsverletzungen zu ihrem Job gemacht haben. Erst beim zweiten Blick auf die elektronische Post fallen eklatante Unge­reimtheiten auf: Stets wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und den Angeschrieben vorgewor­fen, sie hätten sich etwa das Album „Prism“ von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie „The Avengers“, „Ride Along“ oder „Han­gover 3“ über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen. Verlangt werden für diesen vermeintlich ertappten Frevel Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Sum­men jedoch, weil in der elektronischen Anwaltspost keine Kontoverbin­dung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden beträgt, viel zu kurz ist.

„Seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit Zip-Dateien an ihnen un­bekannte Empfänger“, erklärt Ingrid Deutmeyer und empfiehlt den Klick auf die Löschtaste.

Samstag, 12. Juli 2014