
Sie sind weiterhin im Umlauf
Werbebriefe der 1N Telecom
Welle unerwünschter Werbepost sorgt immer noch für Irritation und Ärger bei Verbraucher:innen In der Beratungsstelle Herne der Verbraucherzentrale NRW ebben die Beschwerden und Anfragen zu Briefen des Düsseldorfer Telekommu- nikationsanbieters 1N Telecom GmbH nicht ab. Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnum- mer der Empfänger:innen und bewerben einen Telefontarif. „Die An- geschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Veronika Hensing, Leiterin der Bera- tungsstelle Herne der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“ Gegen unerwünschte Wer- bebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüs- se widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt wie.
Absender prüfen
Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unter- nehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Ab- sender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.
Ungewollte Vertragsschlüsse
Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrie- ben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag wider- rufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbie- ter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahme- schreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.
Datenverarbeitung und Datenherkunft
Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem An- bieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzu- lässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zu- vor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direkt- werbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unterneh- men sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür je- weils Musterbriefe bereit
Beschwerde einreichen
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und ver- arbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichts- behörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landes- beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
Weiterführende Infos und Links
Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing und Musterbrief zur Auskunft und Kopie personenbezogener Daten finden sich auf der Homepage er Verbraucherzentrale.