
Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
Stadt fördert neue PV-Anlagen
Die Stadt Herne möchte weiterhin Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützen. Dafür werden jetzt drei Förderungen aufgelegt. Gefördert werden zum einen Dach- und Balkon-PV-Anlagen sowie zum anderen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle von selbstgenutzten Ein- bis Zweifamilienhäusern.
Das Klimaschutzmanagement der Stadt Herne hat in den vergangenen Jahren erfolgreich Solaranlagen gefördert. Dazu zählten nicht nur reine Dach-PV-Anlagen, sondern ebenso Steckersolargeräte sowie Solaranlagen in Kombination mit einer Dämmung oder einem Speicher. „Die Förderung ist sehr beliebt bei den Herner Bürgern und wird stark nachgefragt. Deshalb haben wir sie in diesem Jahr wieder neu aufgesetzt“, erläutert Stadtrat Stefan Thabe.
Bei der aktuellen Förderung stehen Mittel für insgesamt 40 Anlagen zur Verfügung, davon 20 Balkonkraftwerke und 20 Dach-PV-Anlagen. „Balkonkraftwerke sind insbesondere für Mieter eine gute Möglichkeit, Solarstrom zu erzeugen und dienen so der Klimagerechtigkeit“, betont die Klimaschutzmanagerin der Stadt, Laura Wloka. Der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beträgt dabei 100 Euro, für eine Dach-PV-Anlage 500 Euro.
Wie läuft die Förderung ab?

Die Beantragung erfolgt über das Online-Serviceportal der Stadt Herne für Dach-PV-Anlagen und hier für Balkonkraftwerke. Gefördert werden nur Anlagen, mit deren Errichtung noch nicht begonnen wurde. Anträgen für Dach-PV-Anlagen ist eine Planungs- und Kostenbeschreibung, also ein konkretes Angebot eines Fachunternehmens, hinzuzufügen. Bei Dach-PV-Anlagen gilt außerdem eine zu erbringende Mindestleistung von fünf kWp.
Das Klimaschutzmanagement entscheidet über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des Einganges und koordiniert die Förderung. Nachdem die Anlage ans Netz angeschlossen ist und Nachweise hierfür erbracht wurden (CE-Kennung, Rechnung, Foto der Anlage) wird die städtische Förderung ausgezahlt.
Förderung energetische Verbesserung der Gebäudehülle
Im Rahmen des Kooperationsprojektes „Klimafit Ruhr“ führt die Stadt Herne außerdem gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr und dem Handwerk der Region Ruhr zahlreiche Projekte durch, um die Energiewende in der Region voranzubringen. Eines dieser Projekte ist ein neuer Fördertopf für Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle.
„Der Gebäudesektor ist der schlafende Riese beim Klimaschutz. Dort entstehen 30 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands“, so Laura Wloka weiter. Die Sanierung der Gebäudehülle bietet dabei viele Vorteile, darunter eine verbesserte Energieeffizienz, erhöhten Wohnkomfort und eine Wertsteigerung der Immobilie. Eine gut gedämmte Gebäudehülle reduziert den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung, was zu niedrigeren Energiekosten führt und gleichzeitig den CO2-Ausstoß verringert. Zudem trägt die Sanierung zu einem angenehmeren Raumklima bei.
Was soll gefördert werden?
Für die energetische Verbesserung der Gebäudehülle von selbstgenutzten Ein- bis Zweifamilienhäusern, die mindestens zehn Jahre alt sind, werden verschiedene neu vorzunehmende Maßnahmen mit einem Zuschuss gefördert. Dazu zählt die Dämmung von Dach, Außenwänden und Innenwänden sowie der Kellerdecke und des Bodens gegen das Erdreich. Außerdem wird der Austausch von Fenstern und (Außen-)Türen unterstützt. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent der Gesamtkosten, maximal 500 Euro. Alle durchgeführten Maßnahmen müssen zusammen Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro ergeben.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Beantragung erfolgt über das Online-Serviceportal der Stadt Herne. Gefördert werden nur Sanierungen, mit deren Arbeit noch nicht begonnen wurde. Vor der Umsetzung der Maßnahme ist eine Energieberatung mit entsprechendem thematischen Schwerpunkt „Gebäudehülle“ notwendig. Dies gilt nicht bei Einzelfenstern, Tür(en) und Einblasdämmung. Die Maßnahmen müssen die gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Baugesetzbuch und Bauordnung NRW) erfüllen sowie die technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ einhalten. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist nicht förderfähig.
Anträgen ist eine Planungs- und Kostenbeschreibung, also ein konkretes Angebot eines Fachunternehmens, hinzuzufügen. Das Klimaschutzmanagement entscheidet über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des Einganges und koordiniert die Förderung. Nachdem die Arbeiten durchgeführt und Nachweise hierfür erbracht wurden (durchgeführte Energieberatung, Kopie der Rechnung und technische Angaben sowie Fotos der durchgeführten Maßnahmen) wird die städtische Förderung ausgezahlt.