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Wenn die Maut-Box nicht piept

Wenn die Maut-Box in einem Reisebus oder einem Lkw beim Einfahren in eine Autobahn beim Passieren einer Maut-Brücke kein Signal von sich gibt, kann es ziemlich teuer werden, wenn der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs nicht rasch handelt und sich bei der nächsten besetzten Erfassungsstelle meldet, um die bis dahin zurückgelegte Strecke sofort zu begleichen. Diese Erfahrung machte im Frühsommer das Herner Reiseunternehmen Graf, nachdem ein aus Italien zurückkehrender Reisebus auf der Brennerautobahn von Verona nach Innsbruck auf österreichischem Gebiet die erste Maut-Brücker passierte, und die an der Frontscheibe befestigte "Go-Box" akustisch nicht reagierte.

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Der Busfahrer, nach Darstellung seines Arbeitgebers jetzt vor dem Arbeitsgericht ein erfahrener Mann am Steuer, hatte das Ausbleiben des Signals auch bemerkt und bat an der nächsten Tankstelle um Hilfe. Doch dort verwies man ihn an die nächste bemannte Station der Mautbehörde Asfina in ungefähr 25 km Entfernung. Der Bus fuhr weiter und passierte vor der Station die nächste Mautbrücke, wobei die Go-Box das gewohnte Signal von sich gab. Wohl deshalb, weil der Fahrer an der Tankstelle diese Box an der Frontscheibe bewegt hatte.

Die bis dahin zurückgelegte Strecke sollte 5,37 Euro kosten. Daraus wurden später 244,80 Euro, wie Arbeitgeber Graf einem von der Asfina ausgefertigten Strafbefehl entnehmen konnte. Der Grund: Der Fahrer war nach dem Signal an der zweiten Mautbrücke davon ausgegangen, dass nun alles in Ordnung sei und er die bemannte Asfina-Stelle nicht mehr anzufahren brauchte. Graf zahlte umgehend, weil derartige Strafanzeigen bei Nichtbezahlung drastische Folgen haben können, wie Graf-Prozessvertreter Jubin aus leidvoller Erfahrung Arbeitsrichter Nierhoff berichtete. Bei Einleitung eines Strafverfahrens durch die Asfina könne so etwas bis zu 3.000 Euro kosten und schlimmstenfalls zum "Aufbringen" eines anderen Busses der Firma in Österreich führen.

Und weil alle Fahrer das genau wüssten und gehalten seien, bei grenzüberschreitendem Verkehr jeweils die Funktion der Box zu überprüfen, habe man dem Fahrer die 244,80 Euro in Rechnung gestellt. Der Betroffene hatte dagegen mit Rechtsanwalt Behrend Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Arbeitsrechtlich eine Klage gegen "Schadensersatz wegen Schlechtleistung," wie Richter Nierhoff die Sache einstufte. Ein solcher Schadensersatz setze aber "schuldhaftes Verhalten voraus," so der Richter weiter. Da eine Vergleichslösung trotz der relativ geringen Summe nicht infrage kam, muss das Gericht im März in Kammerbesetzung entscheiden. Zu diesem Termin muss dann auch der betroffene Fahrer persönlich erscheinen. (AZ 5 Ca 2846/14)

Sonntag, 14. Dezember 2014 | Autor: Helge Kondring