
Lebenshaltungs- und Energiekosten
Sozialforum: Hoher Kostenanstieg
Das Herner Sozialforum fordert einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von mindestens 100 Euro für Sozialleistungsempfänger. Der Sprecherkreis des Sozialforums um Franz-Josef Strzalka - Frank Sichau, Edith Grams, Rainer Kubitza, Gregor Kleibömer, Norbert Arndt - schreibt dazu:
„Die Inflationsrate in Deutschland hat im Januar 2022 mit 4,9 Prozent einen Höchststand erreicht, blickt man auf die letzten 30 Jahre zurück. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Energiepreise im Januar 2022 um 20,5 Prozent gestiegen, die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte um 22,1 Prozent.
Führte schon die Pandemie zu finanziellen Mehrbelastungen von Sozialleistungsempfängern, wird sich ihre wirtschaftliche Lage noch einmal aufgrund der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und sich daraus ergebenden Handelsgüterengpässe noch einmal mehr verschärfen. Der Krieg wird weitere drastische Preissteigerungen zur Folge haben.
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon zuvor unzureichend. Lebenshaltungs- und Energiekosten müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. 2022 sind die Regelsätze um lediglich 0,76 Prozent erhöht worden.
Im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatzurteil festgestellt, dass die Regelbedarfe „derzeit noch“ verfassungsgemäß seien. Die Richter merkten aber auch an, dass im Fall von kurzfristig „auftretenden, extremen Preissteigerungen beim Haushaltsstrom“ zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben sei (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 111). Diese vom BVerfG beschriebene Situation liegt jetzt aufgrund der in die Höhe geschnellten Lebenshaltungs- und Energiekosten vor.
Daher fordert das Sozialforums Herne: Es muss unverzüglich einen Sofortzuschlag von mindestens 100 Euro monatlich für Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB XII und AsylbLG geben."