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Michael Sievers.

Sievers zu verkaufsoffenem Sonntag

ver.di-Gewerkschafssekretär Michael Sievers nimmt Stellung zum verkaufsoffenen Sonntag, 8. September 2019, der vom Rat der Stadt Herne am Dienstag (9.7.2019) genehmigt wurde: „Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen, wird der ruinöse Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel weiter befeuert. Tarifflucht von Unternehmen, Entgrenzung der Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren und eine Zunahme prekärer Beschäftigung prägen die Branche.

Im Einzelhandel sind 4 von 10 Neueinstellungen befristet, knapp eine Million Einzelhandelsbeschäftigte arbeiten zu Niedriglöhnen. Während in der Gesamtwirtschaft die Zahl der Beschäftigten gesunken ist, die mit Hartz IV auf das Existenzminimum aufstocken müssen, ist der Anteil im Einzelhandel um 13 Prozent auf 68.000 Beschäftigte gestiegen. Allein mit den unbezahlten Überstunden, die in der Branche in 2017 geleistet wurden, könnten bundesweit 22.000 Stellen geschaffen werden. Vollzeit! Demgegenüber stehen die Erfolgsmeldungen der Branche: Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet für 2019 mit dem 10. Wachstumsjahr in Folge. Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Mai 2019 im Vergleich zum Vorjahresmonat real vier Prozent mehr umgesetzt.

Die Probleme des Einzelhandels lassen sich nicht mit verkaufsoffenen Sonntagen lösen, sondern nur mit einem Ende des ruinösen Verdrängungswettbewerbs auf dem Rücken der Beschäftigten. Ein wichtiger Schritt dazu wäre die Bereitschaft des Arbeitgeberverbandes die Tarifverträge für alle Unternehmen im Einzelhandel endlich für allgemeinverbindlich zu erklären, denn die Tarifbindung nimmt im Einzelhandel dramatisch ab und liegt bundesweit bei unter 30 Prozent. Doch auch in der Tarifrunde 2019 war der HDE dazu nicht bereit und von Seiten der IG City Herne vernimmt man zu diesem Thema leider ebenfalls keine Unterstützung. Darüber hinaus ist es unverständlich, warum Aktionen und Veranstaltungen zur Belebung der Innenstädte zwingend an einem Sonntag und nicht etwa an einem Samstagnachmittag stattfinden müssen.

Während nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (12. Dezember 2018 – 8 CN 1/17) zwingend eine Besucherprognose zur Abschätzung darüber, ob die Veranstaltung oder die Ladenöffnung mehr Besucher anzieht, angestellt werden muss, verlangt das OVG Münster eine solche Besucherprognose nicht. Die Stadt Herne beruft sich auf das OVG, ver.di hält weiterhin die höchstrichterliche Entscheidung des BVG für entscheidend. Die Folge einer gerichtlichen Überprüfung der vorliegenden Verordnung auf dem Gerichtsweg könnte in dieser Situation aber einen langen Rechtsstreit zur Folge haben, bei dem es ein Ergebnis womöglich erst nach Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages in Herne geben würde.

Die Beschlusslage der ehrenamtlichen Gremien im ver.di Fachbereich Handel gilt weiterhin: ver.di lehnt verkaufsoffene Sonntage ab. Dennoch hat ver.di immer betont, dass nur eine gerichtliche Überprüfung eines verkaufsoffenen Sonntags angestrengt wird, wenn die Verordnung offensichtlich so rechtswidrig ist, dass eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich ist. Das ist im vorliegenden Fall in Herne nicht gegeben. Es gibt eine Veranstaltung mit einem gewissen Gewicht und die Ladenöffnung ist auf genau die Straße begrenzt, in der die Veranstaltung stattfindet."

Mittwoch, 10. Juli 2019 | Quelle: ver.di