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Für das Hallenbad Eickel hat die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren angemeldet - bis 11. Juni 2025 muss sie 6.000 Unterschriften sammeln.

Rund 6.000 gesammelte Unterschriften nötig

Hallenbad: Bürgerbegehren angemeldet

Die Initiative „Für das Hallenbad Eickel“ hat am Montag (7.4.2025) ein Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung Herne angemeldet, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag (20.5.2025).

Das geplante Bürgerbegehren richtet sich gegen den politischen Beschluss des Rates von Dienstag (11.3.2025, halloherne berichtete) in dem es heißt: „Der Rat der Stadt beschließt, am Standort des ehemaligen Hallenbads Eickel einen Neubau für das Schul- und Vereinsschwimmen anhand der in der 'Arbeitsgruppe Hallenbad‘ diskutierten Varianten zu errichten.“

Die Stadt Herne informiert über die Pläne, da es gegebenenfalls demnächst zu Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum kommen kann. Denn: Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist in Paragraph 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) streng geregelt.

Ein 'kassatorisches' Bürgerbegehren

Das angemeldete Bürgerbegehren richtet sich gegen den bereits gefassten Ratsbeschluss zum Neubau von modernen Schwimmflächen für Kinder und Jugendliche in Eickel und wird somit als ein kassatorisches bezeichnet. Das bedeutet: Es wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern nur die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert.

Wollen das Hallenbad retten und reichten ein neues Bürgerbegehren ein: (v.li.) Horst Schröder, Susanne Adami und Jürgen Köhne.

Es ist fristgebunden, das bedeutet: Die Zeit läuft für die drei vertretungsberechtigten Personen, die im Rahmen des Verfahrens benannt wurden. Das sind Horst Schröder, Jürgen Köhne und Günter Nirstendörfer. Die Initiatoren müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag rund 6.000 Unterschriften einreichen, die nachweisen, dass die Herner Stadtgesellschaft das Ansinnen unterstützt. Über die genauen Fristsetzungen wird die zuständige Fachverwaltung zeitnah informieren.

Welche Fristen gelten

„In diesem Fall läuft die Frist bis Mittwoch, 11. Juni 2025. Der Ablauf der Frist wurde durch die Anmeldung des Bürgerbegehrens gehemmt“, schreibt die Stadt. Erst nach Zustellung der Kostenschätzung durch die Verwaltung endet die Hemmung und die Frist läuft weiter. Ein solches Schreiben ist den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in der 20. Kalenderwoche zugeschickt worden - also zwischen dem 12. und 18. Mai 2025. Der Hemmungszeitraum wird tagesgenau bestimmt und an das Ende der Frist angehängt. Demnach endet die Frist zur Einreichung der Unterlagen aller Voraussicht nach in der 29. Kalenderwoche - das wäre am Sonntag, 20. Juli 2025.

Wenn die nötigen Unterschriften fristgerecht gesammelt wurden, werden sie auf ihre Gültigkeit geprüft. Anschließend entscheidet der Rat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Auch wenn das Begehren den oben genannten Ratsbeschluss anfechten will, kommt die Verwaltung zwischenzeitlich ihrer Pflicht nach und setzt den von einer breiten Ratsmehrheit gefassten Beschluss um. Die Stadtverwaltung wird aus diesem Grund weiter an einer Vorlage arbeiten, die den Stand der Planung für ein neues Lehrschwimmbecken am Standort des maroden Hallenbades beschreiben wird, heißt es abschließend.

Dienstag, 20. Mai 2025 | Quelle: Tobias Kindel / Stadt Herne