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Zum Beispiel: Laute Musik.

Aktueller Ratgeber klärt über gesetzliche Regelungen auf

Nachbarstreit nicht eskalieren lassen

Wenn Nachbarn über das Musizieren im Haus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. In gewissen Grenzen muss es als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), als er kürzlich den Clinch eines Trompetenspielers mit seinen Nachbarn lösen musste. Ob nun Musik, Gequake der Frösche im Teich oder ein über die Grundstücksgrenze ragender Obstbaum Stein des Anstoßes ist – ein gerichtlicher Rechtsstreit sollte immer erst am Ende stehen.

Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“ rät, die Eskalation von solchen Querelen zu vermeiden. Um Konflikte selbst lösen zu können, hilft es, seine Rechte, aber auch seine Schranken als Nachbar zu kennen. Die Leser bekommen einen Überblick, welche Beeinträchtigungen sie hinnehmen müssen und wogegen sie sich wehren können. Das Buch bietet jede Menge Praxisbeispiele und geht auf das Nachbarrecht, die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Vorschriften der einzelnen Bundesländer ein. Die Themen reichen dabei vom Lärm über störendes Laub oder den Gestank des Komposthaufens bis zum Grenzüberbau.

Der Ratgeber Meine Rechte als Nachbar hat 224 Seiten, kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Herne, Freiligrathstraße 12, erhältlich.

Freitag, 23. November 2018 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW