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Kündigung nach Angriff auf Kollegin

"Beide Ärzte sind so liebenswerte, nette Leute, wie ich sie selten auf Arbeitgeberseite gesehen habe." Rechtsanwalt Walter Haarmann sparte nicht mit Lob und Komplimenten für seine beiden Mandanten, die an der Gerichtsstraße in Wanne die Partnergesellschaft MVZ für Neurologie und Psychiatrie leiten, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und damit auch unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Und in dieser großen Praxis war es zu einem Vorfall gekommen, der am Freitag (24.2.2017) zur fristlosen Kündigung einer Angestellten geführt hatte, die einschließlich Ausbildung immerhin schon anderthalb Jahrzehnte dort beschäftigt war. Die junge Frau hatte eine Kollegin körperlich angegriffen.

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Das muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen, und so setzten die beiden Ärzte ihre Mitarbeiterin an die frische Luft. Die Frau zog vor das Arbeitsgericht und betonte jetzt im Gütetermin ihre Verdienste um die Praxis, "wo ich soviel mit aufgebaut habe." Verdienste hin und her, eine Rückkehr in ein dermaßen belastetes Arbeitsverhältnis sei "nicht vorstellbar", so Rechtsanwalt Haarmann. Und auch das Gericht gab zu bedenken, dass eine Rückkehr an diesen Arbeitsplatz für beide Seiten erhebliche Probleme mitbringe. Deshalb der Vorschlag des Gerichts, die fristlose in eine fristgerechte Kündigung zum 30. April 2017 umzuwandeln, die Klägerin bis dahin freizustellen und auf der Basis von monatlich 1944 Euro brutto zu bezahlen. Eine vom Anwalt der Klägerin ins Spiel gebrachte Zahlung einer Abfindung lehnte Rechtsanwalt Haarmann allerdings ab. Richter Nierhoff schickte die Klägerseite daraufhin zur Beratung auf den Gerichtsflur und konnte danach den von ihm vorgeschlagenen Vergleich auch protokollieren. (AZ 5 Ca466/17)

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| Autor: Helge Kondring