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Bedürftige Familien erhalten erneut den Kinderfreizeitbonus (Symbolbild).

Aktionsprogramm für finanzielle Hilfen für bedürftige Familien

Kinderfreizeitbonus 2021

Der Bundestag hat Mitte Juni 2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen, teilte die Stadt am Mittwoch (7.7.2021) mit.

Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August. Hier muss daher kein Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld beziehungsweise KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Antragsformular für bestimmte Empfänger

Bei Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Formular beantragt werden. Dieses Formular sowie weitere Informationen gibt es unter diesem Link: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

Allgemeine Fragen zum Antragsverfahren werden unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 45 555 43 beantwortet.

Mittwoch, 7. Juli 2021 | Quelle: Patrick Mammen/Stadt Herne