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Beliebte Ferienjobs: Kellnern im Cafè.

Ferienjobs für Schüler und Studenten

In Nordrhein-Westfalen starten die Sommerferien am 16. Juli 2018. Höchste Zeit, sich als Schüler oder Studenten um einen Ferienjob zu kümmern. Ferienjobs sind viel mehr als nur eine Möglichkeit, das eigene Konto oder Portemonnaie aufzufüllen, sie sind auch ein guter Probelauf für später. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

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Schüler sollten sich bei ihrer Suche jetzt ins Zeug legen. Generell gilt: Die Nachfrage ist deutlich höher als das Angebot. Viele Firmen bevorzugen es, Aushilfen regelmäßig, beispielsweise einmal pro Woche zu beschäftigen. Das können natürlich eher Studenten bedienen. Ferienjobs finden Schüler häufig in der Gastronomie, im Supermarkt und im Getränkelager. Auch leichte Verkaufstätigkeiten und Lagerarbeiten werden angeboten. Für Studenten stehen hingegen auch schon mal anspruchsvollere Tätigkeiten zur Verfügung, etwa Urlaubsvertretungen im Büro oder Tätigkeiten, in denen ein Führerschein Voraussetzung ist oder die im Zusammenhang mit dem Studium stehen.

Hier ist viel Eigeninitiative gefragt: Eltern, Verwandte, Bekannte hören auf ihrer Arbeitsstelle, wo es vielleicht Jobs gibt. Vielleicht hat eine Freundin oder Freund schon einen Job gefunden und weiß, dass weitere Ferienjobber gesucht werden. Manchmal schalten Unternehmen frühzeitig Anzeigen in Zeitungen und Stadtmagazinen. Schwarze Bretter in den Schulen und Unis oder im Supermarkt sind Fundstellen für Jobs. Eine weitere Möglichkeit ist es, in seriösen Ferienjobportalen im Web zu suchen. Nützliche Ferienjobportale sind studentjob, ferienjobs4you oder schuelerjobs.

Es macht durchaus Sinn, sich schriftlich, oft online mit einem kurzen Lebenslauf und den Kontaktdaten zu bewerben. Generell hängt das aber von der Größe des Unternehmens ab. Je größer das Unternehmen ist, desto institutionalisierter läuft es ab. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb dürfen Kinder unter 13 Jahren in ihren Ferien nicht jobben. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren dürfen, aufgrund einer Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, leichte und geeignete Arbeiten verrichten.

Wie lange sie täglich arbeiten dürfen hängt jedoch wiederum vom Alter ab. 13- und 14-Jährige können bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden und Eltern müssen zuvor ihre Zustimmung geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag jobben, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche. Akkord-, Wochenend- oder Nachtarbeit sind in der Regel verboten.

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Wer regelmäßig in den Ferien arbeitet, sollte das später unbedingt in seinem Lebenslauf erwähnen. Ohnehin sind Ferienjobs ein guter Probelauf für die Ausbildung bzw. den Beruf. Schülerinnen und Schüler können Einblicke in die Arbeitswelt gewinnen und persönliche Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Engagement testen. Nicht zuletzt verändert ein Ferienjob das Verhältnis zu Geld. Denn selbst verdientes Geld hat einen ganz anderen Wert.

| Quelle: Agentur für Arbeit Bochum
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