
Praktisch, flexibel, beliebt – aber...
E-Scooter im Stadtgebiet – Tipps der Polizei
Ob zur Uni, Arbeit oder einfach abends nach Hause: Immer mehr Menschen greifen zum E-Scooter. Eigentlich kein Problem – aber trotzdem oft ein Risiko. Die Beamten der Bochumer Polizeiinspektion wissen: Oft sind es dieselben Fehler, die für ein erhöhtes Unfall-/Verletzungsrisiko mit E-Scootern, den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, verantwortlich sind.
In 2025 bis jetzt 60 Unfälle
Im laufenden Kalenderjahr 2025 gab es bereits 60 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bochum. Im Vergleichszeitraum zu den letzten Jahren ist dies eine deutliche Steigerung.
Ursachen der Unfälle
Eine der Hauptursachen ist dabei die verbotswidrige Nutzung des Gehwegs (21x). Auch Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (z.B. an Fußgängerüberwegen) führten zu elf Verkehrsunfällen.
Neben dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln (elfmal) haben auch „Überladung“ (Fahren zu zweit) zu sechs und Vorfahrtsverstöße zu sieben Unfällen geführt. Eine Folge der Unfälle sind häufig verletzte Personen, da sie auf dem E-Scooter nicht gut geschützt sind.
Hier einige Informationen der Polizei für Ihre Sicherheit auf dem E-Scooter:
Helmpflicht?
Grundsätzlich gilt keine Helmpflicht bei E-Scootern. Aber bei Helmen geht es nicht immer um Pflicht! Sie schützen bei einem Unfall den Kopf und können dadurch schwerwiegenden Verletzungen verhindern. Marco Bischoff, von der Polizei: „Was uns dazu einfällt: Hinterher ist man immer schlauer, oder? Helm zu tragen ist eine der besten Kopfentscheidungen, denn schließlich ist der Helm die Knautschzone für unsere Schaltzentrale.“
Fahren zu zweit
Auch wenn es praktisch erscheint: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Zwei sind eine(r) zu viel! Dies zieht ein Verwarnungsgeld nach sich. Und anschließend wird eine(r) zu Fuß gehen!
Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss
Ein E-Scooter ist kein Freifahrtschein nach einem schönen Barbesuch. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Am besten: 0,0 Promille! Natürlich gilt dies auch für jede Art von Betäubungsmitteln.
Fahren auf Gehwegen
Egal, ob es schnell gehen muss oder „eh grad keiner da ist“ – E-Scooter haben auf den Gehwegen nichts zu suchen. Sie müssen auf den Radwegen oder auf den Straßen fahren. Auch der „Zebrastreifen“ ist tabu – hier hat der E-Scooter, genauso wenig wie das Fahrrad oder das Pedelec, keinen Vorrang. Die Konsequenz ist auch hier ein Verwarnungsgeld.
Der dringende Appell der Beamten: „Wenn E-Scooter – dann mit Verantwortung. Denn ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann alles verändern. Für Sie. Für andere. Für uns alle!“ weitere Infos zu den E-Scootern gibt es hier.