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DRK auf 50.000 Euro verklagt (IV)

Die juristische Auseinandersetzung zwischen einer ehemaligen Wäschereigehilfin des DRK-Altenhilfezentrums Königsgruber Park an der Bergmannstraße in Röhlinghausen und Arbeitgeber DRK sowie Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege wegen angeblich unzumutbarer Arbeitsbedingungen mit gesundheitlich negativen Folgen für die Frau (halloherne berichtete mehrfach) ist nach mittlerweile drei Jahren sowohl sozialrechtlich als auch arbeitsrechtlich abgehakt.

Die seit 1995 in der Wäscherei der DRK-Einrichtung beschäftigte und im April 2010 nach krankheitsbedingter Kündigung bei Zahlung einer Abfindung von 5.000 Euro ausgeschiedene Frau hatte ein Jahr später mit ihrem Anwalt Lischka vor dem Herner Arbeitsgericht Klage auf 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz "wegen vorsätzlicher Körperverletzung, unzumutbarer Arbeitsbedingungen und den Gebrauch schädlicher Waschmittel" erhoben.

Davon blieb vor zwei Jahren vor dem Arbeitsgericht nichts übrig. DRK-Anwalt Peter Närdemann konnte der Kammer von Richter Dr. Oelmüller glaubhaft vermitteln, dass das relativ moderne Heim regelmäßig von der Berufsgenossenschaft, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) sowie der Heimaufsicht regelmäßig kontrolliert werde. Außerdem gebe es bei den im Gegensatz zur teilzeitbeschäftigten Klägerin vollzeitbeschäftigten Kolleginnen auch nicht annähernd solche Beschwerden wie Atemnot, Schlafstörungen und Angstattacken, die die Klägerin auf schlechte Belüftungsmöglichkeiten und die Verwendung des Waschmittels "Eltra 40" zurückführte.

Nach Klageabweisung durch das Arbeitsgericht ging die Frau in die Berufung und hatte parallel noch eine Klage vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen auf Anerkennung ihrer Beschwerden als Berufskrankheit durch die BG Wohlfahrt und Gesundheitspflege laufen. Nach Klageabweisung in Gelsenkirchen zog die Frau auch hier in die Berufung vor das Landessozialgericht Essen.

Die arbeitsrechtliche Berufungsinstanz in Hamm legte den Termin erstmal auf Eis, um die Entscheidung der Kollegen vom Landessozalgericht abzuwarten. Doch da musste nicht mehr entschieden werden, weil die Frau ihre Berufung in Essen zurückzog. Jetzt terminierte das LAG Hamm am Freitag (27. Juni), und heraus kam das, was DRK-Anwalt Närdemann schon im ersten Gütetermin im Januar 2012 vorgeschlagen hatte. Um die Akte endlich vom Tisch zu bekommen, zahlt das DRK noch eine angesichts der Klagesumme auf ein Hundertstel reduzierte Abfindung von 500 Euro. Für die Klägerin kein billiges Vergnügen, denn die Kammer von Richter Dr. Teipel bürdete der Klägerin die gesamte Kostenlast des Verfahrens auf. (AZ 10 Sa 1082/12)

Montag, 30. Juni 2014 | Autor: Helge Kondring