Letzter Versuch zur Rettung des Hallenbads Eickel?
BI reicht Petition beim NRW-Landtag ein
Seit Anfang November 2025 steht fest, dass es kein viertes Bürgerbegehren der Bürgerinitiative (BI) für den Erhalt des Hallenbads Eickel geben wird. Der Rat der Stadt entschied, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei (halloherne berichtete und berichtete).
In der Vergangenheit wurde immer wieder über einen Abriss und Neubau eines Vario-Schwimmbades für das Schul- und Vereinsschwimmen oder doch Sanierung mit möglichen Fördermitteln diskutiert (halloherne berichtete und berichtete).
Nun wendet sich die BI an den NRW-Landtag. Dort hat sie nach eigenen Angaben eine Petition zum Erhalt und zur Sanierung des „Hallenbades Eickel“ in Herne Wanne-Eickel eingereicht, dessen Abriss zum Anfang 2026 drohe.
Drei zentrale Punkte der BI-Petition
Die BI hat ihre Anliegen in drei zentralen Punkten zusammengefasst. Zunächst kritisiert die BI, dass der von der Verwaltung zitierte Beschlusstext für das Bürgerbegehren nicht dem in der Ratssitzung vom 1. Juli 2025 wirklich gefassten Beschluss entspreche.
Ferner seien nach Meinung der BI die Daten- und Berechnungsgrundlage für den Ratsbeschluss falsch und aus diesem Grund unzulässig. Von daher sei der Ratsbeschluss nach Auffassung der BI nichtig. „Die BI erwartet - unter gleichbestimmter Beteiligung der BI - eine Überprüfung durch ein neutrales und bisher an dem gesamten Verfahren unbeteiligten Unternehmen“, heißt es von den Mitgliedern.
Prüfung der Förderprogramme
Als letzten Punkt will die BI, dass der Petitionsausschuss prüfe, „ob die Herner Verwaltung Recht damit hat, dass die verschiedenen Förderprogramme, die von der BI vorgeschlagen wurden, nicht für das Hallenbad zutreffen oder nicht mehr in Anspruch genommen werden können“.
Nach Angaben der BI habe die Geschäftsstelle des Landtages mittlerweile den Eingang der Petition bestätigt. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Dinge für die Mitglieder der BI entwickeln und ob nun die Zukunft des Hallenbades endlich besiegelt ist.