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Neues Graffiti am Hallenbad (11.3.2025)

Entscheidung der Verwaltung zum Bürgerbegehren der BI

Zukunft des Hallenbades besiegelt?

Erst kürzlich wurde aus der Vorlage für die Ratssitzung am Dienstag (11.11.2025) bekannt, dass es wohl kein Bürgerbegehren für das Hallenbad Eickel geben werde. Nach der Vorlage sollte der Rat feststellen, dass das vierte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative (BI) unzulässig sei. Denn dieses beziehe sich auf einen veränderten Beschluss zu optischen Punkten für einen Neubau eines Vario-Schwimmbades für das Schul- und Vereinsschwimmen am Standort des ehemaligen Hallenbades, welches abgerissen werden soll (halloherne berichtete).

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In der Vergangenheit wurde immer wieder über einen Abriss und Neubau oder doch Sanierung mit möglichen Fördermitteln diskutiert (halloherne berichtete und berichtete).

BI wendet sich mit offenem Brief an OB Dr. Dudda

Im Vorfeld zur Ratssitzung zeigte sich die BI verärgert, dass sie nicht direkt von der Stadtverwaltung über die neue Entwicklung informiert worden seien.

In einem Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda, welches der Redaktion vorliegt, heißt es: „Im Rahmen des Antrages (zum Bürgerbegehren, Anm. d. Red.) haben wir auch um Rechtsberatung durch die Stadt gebeten. Statt einer Rechtsberatung müssen wir der Presse entnehmen, dass am 11.11.2025 das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden soll.“

Sollte der Rat das Bürgerbegehren der BI wirklich für unzulässig erklären, werde die BI - so heißt es in dem Schreiben - beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Klage auf den Weg bringen und Eilrechtsschutz beantragen oder sie werden ein weiteres Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Dies dann mit dem Ziel Fördermittel für den Erhalt des Schwimmbades beantragen zu lassen.

Kleine Debatte vor der Entscheidung

Ist das Hallenbad nun Geschichte?

In der Ratssitzung am Dienstag (11.11.2025) erfolgte nun die Entscheidung. Nachdem Dezernent Marc Alexander Ulrich die Beschlussvorlage erläuterte, wonach ein viertes Bürgerbegehren der BI für unzulässig zu erklären sei, meldete sich Norbert Arndt von der BSW-Gruppe zu Wort. Er kritisierte zunächst, dass die Thematik auf Tagesordnungspunkt (TOP) 37 sehr weit hinten zu finden sei und befürchtete, dass die Aufmerksamkeit bei den Zusehenden schwinden könnte.

Ferner sagte er: „Die BI setzt sich vehement und engagiert für den Erhalt des Hallenbades ein. Solche Immobilen, wie das alte Hallenbad in Eickel prägen seit Generationen das Stadtbild.“ Auch kritisierte er, dass mit einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehren bürgerschaftliches Engagement nicht ernst genommen werde.

Merkendorf meldet sich zu Wort

Dies nahm Bildungsdezernent Andreas Merkendorf zum Anlass, selbst noch einmal das Wort zu ergreifen. Er erinnerte daran, dass die Debatte ums Hallenbad mittlerweile zwei Jahren andauere und immer wieder Gespräche mit der BI geführt wurden.

„Mehr Bürgerbeteiligung geht nicht. Wir müssen auch an die Interessen der Kinder und Jugendlichen denken und die brauchen Schwimmflächen“, so Merkendorf.

Ebenso erläuterte OB Dr. Frank Dudda, dass die TOP einer festen Regelung nach Dezernaten folgen. Jedoch hätte jedes Ratsmitglied einen Antrag im Vorhinein stellen können, sodass die Thematik eher hätte behandelt werden können. Dies habe Arndt, der für das BSW zum ersten Mal im Rat sitzt, nach eignen Angaben nicht gewusst.

Es bleibt spannend wie die BI auf die Abstimmung reagieren wird.

Entscheidung des Rates

Bei der anschließenden Abstimmung kam es dann zu einem wenig überraschenden Ergebnis: 61 Personen stimmten für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ebenso gab es 2 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen.

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Obwohl die Entscheidung des Rates gegen das Bürgerbegehren nun feststeht. Ist das letzte Wort im Streit um das Hallenbad wohl noch nicht gefallen. Es bleibt abzuwarten, wie die BI nun reagiert und ihre angekündigten Pläne in die Tat umsetzt.

Dienstag, 11. November 2025 | Autor: Julia Blesgen