Silvester-Feuerwerk: Was zum Jahreswechsel sicher und erlaubt ist
Gefahr durch illegale Billig-Böller
Fünf Tote und zahlreiche Verletzte durch illegale Pyrotechnik oder missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025. Laut Bundespolizei gelangt immer zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland. So hat der Zoll beispielsweise Anfang Dezember 2025 bei Dresden hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk beschlagnahmt, darunter auch besonders gefährliche Kugelbomben. „Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte nur zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und bei Billig-Angeboten misstrauisch werden. Außerdem müssen sich Verbraucher über örtliche geltenden Beschränkungen und Verbotszonen informieren“, betont Silke Gerstler, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Herne.
Geprüftes Feuerwerk: So erkennt man es
In Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Verkauf von Feuerwerk. Raketen, Böller und Batterien der Kategorie F2 müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein.
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. So erkennen Sie sicheres Feuerwerk:
- CE-Zeichen ist vorhanden und die Registriernummer (0589 für BAM)
- Registriernummer wie beispielsweise 0589 für die Prüfung durch die BAM. Andere Prüfbehörden haben andere Nummern.
- Deutsche Gebrauchsanweisung liegt bei.
Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte ins Impressum schauen, ob das anbietende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel zudem nur vorbestellt werden und es ist ein Nachweis der Volljährigkeit erforderlich. Die Lieferung erfolgt erst ab 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.
Für Tiere und Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach
Für Haus- und Wildtiere, aber auch für lärmempfindliche Menschen ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger ist mehr“. Bessere Alternativen zu lauten Böllern:
- Sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper statt lauter Böller
- Lagerfeuer, Feuerschalen oder Laternen
- Fackeln für stimmungsvolles Licht
Diese Alternativen brauchen keine zusätzlichen Chemikalien und sind viel angenehmer für Mensch und Tier.
Verbote: Knallerei ist nicht überall erlaubt
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige Städte in Nordrhein-Westfalen Verbotszonen festgelegt. Dort dürfen Sie in der Silvesternacht keine Raketen und Böller zünden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern:
- in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
- bei Krankenhäusern,
- bei Kinder- und Altersheimen,
- bei besonders brandempfindlichen Gebäuden
Richtig entsorgen: Restmüll oder Sonderabfall
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt: Verwenden Sie übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht mehr. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten Sie diese als gefährlichen Abfall in einem Recycling- oder Wertstoffhof abgeben.
Das gilt auch für Blindgänger – also Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat. Zünden Sie es keinesfalls erneut an. Warten Sie, bis es abgekühlt ist, sammeln Sie es ein und bringen Sie es zur Entsorgung.
Reste von abgebranntem Feuerwerk (wie Pappbatterien, Kunststoffteile oder Holzstäbe) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.
Bei Schäden: Ohne Versicherung wird’s teuer
Wenn Sie unbeabsichtigt Dinge beschädigen oder andere Personen durch Feuerwerk verletzen, zahlt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Bei Schäden am Auto
- Wurde es durch Brand einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt? Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden.
- Bei Vandalismus zahlt die Vollkaskoversicherung
Bei Schäden am Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung.
Wichtig: Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit seinem privaten Vermögen.