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Entsorgung Herne informiert über die Kostenunterschiede

Abfallgebühren steigen 2023 an

Die Entsorgung Herne gibt in einer Pressmitteilung von Freitag (16.12.2022) bekannt, dass das Jahr 2023 „moderate Veränderung bei den Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst mit sich bringen wird.“

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Aufgrund der schwierigen politischen und wirtschaftlichen Weltlage (unter anderem Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Inflation) werden die Gebühren für das Jahr 2023 in den Bereichen Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst moderat angepasst. Alle Änderungen treten Anfang Januar 2023 in Kraft.

Veränderungen der Abfallgebühren

Müllabfuhr Herne.

Die Jahresgebühr für die wöchentliche Leerung einer 120 Liter Restmülltonne beträgt 2023 416,67 Euro (2022: 389,95 Euro). Es ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 26,72 Euro im Jahr. Unterm Strich steigt die Gebühr damit um 2,23 Euro pro Monat.

Für die 80 Liter Restmülltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die Jahresgebühr 2023 um 12,01 Euro von 172,54 Euro auf 184,55 Euro. Monatlich steigt die Gebühr somit um einen Euro.

Um acht Cent erhöht sich monatlich die Gebühr für die 80 Liter Biotonne. Die Jahresgebühr für diese Tonne mit 14-täglicher Leerung steigt von 32,23 Euro auf 33,19 Euro im Jahr 2023.

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Auch die Gebühr für den Winterdienst der Entsorgung steigt im Jahr 2023.

Die Straßenreinigungsgebühr steigt bei der wöchentlichen Reinigung pro Meter Grundstücksseite um 32 Cent von 5,61 Euro (2022) auf 5,93 Euro im kommenden Jahr. Die Mehrbelastung für Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von 10 Frontmetern beträgt also 3,20 Euro für das ganze Jahr oder sechs Cent pro Reinigung.

Die Winterdienstgebühren werden gegenüber dem Vorjahr je zu „behandelndem“ Meter in Streustufe 1 um 35 Cent von 47 Cent auf 82 Cent pro Meter erhöht. Grundstücke, die der Streustufe 2 zugeordnet sind, zahlen keine Winterdienstgebühren.

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Zuverlässigkeit auch in schwierigen Zeiten

Abschließend heißt es in der Mitteilung: „Entsorgung Herne erbringt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger alle angebotenen Dienstleistung ohne Gewinnorientierung. Im Sinne des Kommunalabgaberechts arbeitet die Anstalt des öffentlichen Rechts kostendeckend und dem Gemeinwohl verpflichtet. Entsorgung Herne sieht sich der Daseinsvorsorge im ökologischen und sozialen Rahmen verpflichtet. Dazu gehört neben Klimaschutz und Ressourcenschonung auch ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot zu fairen Gebühren.“

| Quelle: Entsorgung Herne
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