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Herner Eigentümer müssen dem Finanzamt Auskunft über ihre Grundstücksdaten geben.

Die Eigentümer sind gefordert

Neuberechnung der Grundsteuer

Einmal im Jahr werden Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten, dann müssen sie ihre Grundsteuer an die Gemeinde zahlen. Diese Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, verbleiben sie doch zu 100 Prozent in ihnen. Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine Reform her, auf dessen Basis die Grundsteuer nun neu berechnet wird und in NRW ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden muss.

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Bis es so weit ist, wird sich manch ein Eigentümer sein Hirn zermartern: Denn sie müssen seit dem Freitag (1.7.2022) Auskunft über ihre bebauten oder unbebauten Grundstücke geben. In NRW sind das rund 6,5 Millionen Eigentümer. Die passenden Vordrucke für den Feststellungsantrag der Neuberechnung sind auszufüllen und grundsätzlich digital, zum Beispiel über die Steuer-Plattform ELSTER, einzureichen. Die Plattform ist bekanntermaßen keine IT-technische Glanzleistung und wurde vorübergehend auch mal ganz abgeschaltet (z. B. am Montag, 11.7.2022).

Blick auf das Geoportal hilft

Nach der nun gültigen und verfassungsrechtlichen Reform haben die Eigentümer fünf Größen zu benennen, die das Grundstück betreffen: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Helfen beim Ausfüllen der Daten kann ein Blick auf das Geoportal der Finanzverwaltung NRW. Klicken die Eigentümer auf ihre Grundstücke, so öffnet sich ein Fenster und zeigt die Detailinformationen der erfragten Daten an.

Die Frist zum Einreichen der gewünschten Daten endet am 31. Oktober 2022. Bis alle Daten beim Finanzamt eingegangen und in das System eingegeben sind, kann die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2024 nach der alten Regel erhoben werden.

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Was die Eigentümer ab 2025 zu zahlen haben, das kann heute noch niemand genau sagen. Einige werden mehr zahlen müssen, andere wiederum weniger. Gesichert soll allerdings sein, dass die Gemeinden in etwa den gleichen Betrag wie bisher an Gesamtsteuern einnehmen werden.

| Autor: Carola Quickels
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