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Manche Lockerung hängt, neben der 7-Tage-Inzidenz, von einem Test ab.

Ein bisschen Lockerung

Corona - was ist ab nächster Woche erlaubt

Stundenlang haben die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin am Mittwoch (3.3.2021) beratschlagt und verhandelt, herausgekommen ist ein bisschen hiervon und ein bisschen davon, oder, wie die Kanzlerin es vor der Presse nannte: „Ein Konzept der Verlässlichkeit und ein Konzept des schrittweisen Vorgehens.“ Die wichtigste Nachricht: Der Lockdown wird bis Sonntag, 28. März 2021, verlängert.

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Zudem wurde ein 'Stufenplan der Lockerung' vorgelegt, der die unterschiedlichsten Bereiche wie zum Beispiel Handel, Zoos, Galerien, Kultur und Sport vorsieht. Allerdings ist diese Lockerung abhängig von einer stabilen 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Stadt oder dem Kreis. Am Montag, 22. März 2021, ist die nächste Sitzung der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin. Dann fallen Entscheidungen über weitere Bereiche: Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels. Das alles findet statt unter Berücksichtigung von Impfungen, Testen, Virusmutationen und weiteren Faktoren.

Der 'Stufenplan der Lockerung'

ab Montag, 8. März 2021: Öffnen dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Voraussetzung ist: Ein Kunde pro zehn oder 20 qm (abhängig von der Verkaufsfläche). - -- Körpernahe Dienstleistungen, zum Teil mit tagesaktuellem Test. - Fahr- und Flugschulen, mit tagesaktuellem Test.

bei einer Inzidenz unter 50: Einzelhandel - ein Kunde pro 10 oder 20 qm (abhängig von der Verkaufsfläche). - Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten. - Außensport maximal 10 Personen, kontaktfrei.

bei einer Inzidenz von 50-100: Terminshopping im Einzelhandel. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung und max. ein Kunde pro 40 qm. - Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten (mit Terminbuchung und Dokumentation). - Individualsport außen, max fünf Personen aus zwei Haushalten.

frühestens ab Montag, 22. März 2021: bei einer Inzidenz unter 50: Öffnung der Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos. - Sport: kontaktfrei innen, Kontaktsport außen.

bei einer Inzidenz von 50-100: Jeweils mit tagesaktuellem Selbsttest: Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung. - Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos. - Sport: kontaktfrei innen, Kontaktsport außen.

frühestens ab Montag, 5. April 2021: bei einer Inzidenz unter 50: Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (max 50 Teilnehmer). - Kontaktsport innen.

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bei einer Inzidenz von 50-100: Einzelhandel - ein Kunde pro 10 oder 20 qm (abhängig von der Verkaufsfläche). - Sport: kontaktfrei innen, Kontaktsport außen.

| Quelle: Carola Quickels
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