Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden ausgeweitet
Hilfe für die Landwirte in Coronakrise
Kurzfristige Minijobs sind gerade in der Landwirtschaft beliebt. Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren: Viele Arbeitnehmer aus angrenzenden Ländern können ihre kurzfristige Beschäftigung in Deutschland nicht aufnehmen. Die Landwirte wissen nicht, wie sie ihre Ernte, etwa Erdbeeren, Spargel oder anderes Gemüse, einfahren sollen.
Die Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden jetzt von drei auf fünf Monate beziehungsweise von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. Diese Regelung gilt übergangsweise für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 und ermöglicht den Arbeitgebern so einen längeren Einsatz der noch zur Verfügung stehenden Saisonarbeitnehmer.
Im Unterschied zum „normalen“ 450-Euro-Minijob dürfen Arbeitnehmer bei einem kurzfristigen Minijob mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Wichtig dabei ist, dass die Arbeit, wie beispielsweise bei Erntehelfern, zeitlich begrenzt ist. Um gerade die Landwirte in der Coronakrise wirkungsvoll zu unterstützen, werden diese Zeitgrenzen jetzt angehoben. Aber auch alle anderen Arbeitgeber profitieren von dieser Regelung, wie beispielsweise Krankenhäuser, die Ärzte im Ruhestand befristet einstellen möchten. Wichtig ist nach wie vor, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Schüler, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, Hausfrauen, Hausmänner, Altersvollrentner und Pensionäre eignen sich für kurzfristige Beschäftigungen besonders, weil sie grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind. mehr Info zu diesem oder anderen Themen rund um die Corona-Pandemie und Minijobs finden Sie hier.