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Wichtigster Zeuge "nicht mehr auffindbar"

Eigentlich sollte sie am Freitag (16.12.2016) vor dem Amtsgericht Herne fortgesetzt werden: Die Verhandlung der von Rechtsanwalt Begrich vertretenen Schadenersatzklage des bei einem Einsatz am Erlenweg am 8.3.2014 um 14.08 Uhr angefahrenen und verletzten Herner Feuerwehrmanns Guido Schiller gegen die Bochumer Malerwerkstatt Grunwald.

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Die war nach übereinstimmender Aussage des Geschädigten und zwei weiterer Zeugen aufgrund des deutlich abgelesenen Kennzeichens Halterin eines Fiat Ducato, dessen nie ermittelter Fahrer zwar zunächst auf Druck von Schillers Kollegen zwischen zwei Feuerwehrfahrzeugen anhielt, dann aber in einem unbewachten Augenblick das Weite suchte. Der von hinten angefahrene und umgeworfene Guido Schiller hatte beim Umdrehen im Sitzen nach eigener Aussage vor Richterin Hahne "genau das Nummernschild nur wenige Zentimeter entfernt vor Augen."

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Gleichwohl hieß es später bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Seiten des Firmenchefs, das in miserablem Zustand gebraucht gekaufte Fahrzeug habe zum fraglichen Zeitpunkt schon über eine Woche in der Werkstatt Tommys Garage in Riemke zur Reparatur gestanden. Bei dieser Darstellung blieb der Malermeister auch am 12. 8.2016 vor Gericht. Das trotz des richterlichen Hinweises "mit in die Haftung kommen zu können, wenn man einem Anderen das Fahrzeug zur Verfügung stellt," was der beklagte Malermeister energisch bestritt. Schon zu diesem Termin hatte das Gericht Werkstattchef Thomas G. als Zeugen geladen. Damals nicht erschienen, ließ ihn wohl auch die Androhung eines saftigen Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen zur Fortsetzung der Verhandlung am Freitag kalt. Denn plötzlich ist der Autoreparateur "nicht mehr auffindbar", sodass die Richterin diesen Termin erst einmal aufheben musste. (AZ 24 C 240/15)

| Autor: Helge Kondring