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Sexuelle Beleidigung, Strafanzeige, Kündigung

Herne. Die fristgerechte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb mit weniger als zehn Vollzeitbeschäftigten ist wegen mangelnden Kündigungsschutzes rechtlich kaum anzugreifen. Und doch zog eine junge Mitarbeiterin eines Sonnenstudios aus Holsterhausen mit Rechtsanwalt Lakwa vor das Arbeitsgericht, nachdem Geschäftsführer Andreas F. ihr am 25. Februar 2015 die fristgerechte Kündigung zum 31. März ausgesprochen hatte.

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Die mit einem Bruttomonatsgehalt von 1.487 Euro seit zwei Jahren beschäftigte Frau hatte, wie ihr Anwalt ergänzend mitteilte, den Vater ihres Chefs als Leiter des Sonnenstudios am Aschebrock, eins von über sechzig der bundesweit vertretenen Gruppe "Welcome Sun Sonnenstudios", wegen "sexueller Beleidigung" angezeigt. Dieser "psychologische Hintergrund" habe wohl die Kündigung als Reaktion ausgelöst, stellte Klägeranwalt Lakwa unwidersprochen in den Raum.

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Rechtsanwalt Galwas bot deshalb auch nach der Frage von Richterin Große-Wilde, nach einer gütlichen Lösung eine Abfindung von 500 Euro an. Bei dieser Vorgeschichte zu wenig, erklärte Anwalt Lakwa. Tausend Euro müssten es dann schon mindestens sein. Seine Mandantin sei auch ansonsten auf ihrer Arbeitsstelle "schlecht behandelt" worden und habe außerdem noch den halben Jahresurlaub für 2014 zu beanspruchen. Das erhöhte die Bereitschaft der Arbeitgeberseite, die zunächst angebotene Abfindung zu verdoppeln. Und so wurde es denn auch als Vergleich protokolliert. (AZ 3 Ca 624/15)

| Autor: Helge Kondring
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