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Eine Patientenverfügung macht den Angehörigen die Entscheidungen leichter.

Patientenverfügung hilft im Notfall

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jede medizinische Maßnahme nicht nur im Sinne der Medizin angebracht sein muss, sondern nur mit Einwilligung des Patienten vorgenommen werden kann. Über diesen erklärten Patientenwillen kann sich niemand hinwegsetzen. Das Ethik-Komitee der Ev. Krankenhausgemeinschaft hat für die Patienten des EvK ein Service-Heft mit Formularen und Erläuterungen erstellt, damit jeder entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

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Eine Patientenverfügung würde allen Beteiligten eine schwere Last von den Schultern nehmen. Deshalb fasste das Ethik-Komitee der Ev. Krankenhausgemeinschaft den Entschluss, im Sinne aller Betroffenen ein Service-Heft mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, versehen mit Erläuterungen zu erstellen und allen Interessierten zugänglich zu machen.

„Wir wissen, dass Alter, das Ende des Lebens oder schwere Krankheit verunsichernde Themen sind. Deshalb verstehen wir unser Service-Heft auch als Anregung, mit Angehörigen oder Freunden ins Gespräch zu kommen, um sich über eigene Wünsche zu medizinischen Behandlung oder deren Begrenzung klar zu werden“, sagt Frank Obenlüneschloß, Theologischer Direktor und Vorsitzender des Ethik-Komitees.

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Das Ethik-Komitee besteht aus neun Mitgliedern aus den Bereichen Medizin, Pflege, Seelsorge, Sozialberatung und Geschäftsführung. Es befasst sich mit grundsätzlichen Fragen zum Thema Ethik im Krankenhausalltag. Dazu geht es in der Ethischen Fallbesprechung um einzelne Patientenschicksale.

| Quelle: Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel
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