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Stellungnahme

Geschlechterdiskriminierung bei Beförderung

„Gleichstellung darf nicht zu einer systematischen Benachteiligung des anderen Geschlechts führen“, sagt der FDP-Landtagabgeordnete Thomas Nückel. Gegen die Stimmen der FDP-Landtagsfraktion hat der Landtag Nordrhein-Westfalen vor der Sommerpause das so genannte Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Der darin enthaltene Knackpunkt der Geschlechterdiskriminierung bei Beförderungen von männlichen Beamten wirkt sich auch auf Herne aus, denn das Gesetz gilt für alle Beamten des Landes und der Kommunen.

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„Bisher galt der Grundsatz, dass bei gleicher Qualifikation eine Beamtin bei einer Beförderung Vorrang vor einem Beamten hat. Diesen Grundsatz verschärft Rot-Grün jetzt in problematischer Weise. Seit dem 1. Juli 2016 gilt die Bevorzugung der Beamtin auch, wenn diese schlechter qualifiziert ist als ihr männlicher Kollege. In vielen Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltungen werden sich deshalb die Karrierechancen für männliche Beamte in den nächsten Jahren dem Nullpunkt annähern.“

Doch die neue NRW-Regelung scheint zu wackeln: Die Gewerkschaft der Polizei und die Vertretungen anderer Landesbediensteter protestieren gegen das Gesetz und erwarten hunderte von Klagen. Das Innen- und das Finanzministerium haben noch schnell in einer „Massenbeförderung“ über 3000 Beamte befördert, um einer Klagewelle und Urteilen vor der Landtagswahl im nächsten Jahr zu entgehen.

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Mehrere Abgeordnete der SPD-Fraktion, darunter der Sprecher im Kommunalausschuss, haben in einer schriftlichen Erklärung die Regelungen zur Frauenförderung ausdrücklich kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Regelungen zu erheblichen „Verwerfungen, Rechtsunsicherheiten und zu einem Vertrauensverlust bei den Beschäftigten sowie zu Konflikten mit dem Leistungsprinzip“ führen. Die FDP erwägt nun eine Verfassungsklage.

| Quelle: Thomas Nückel