halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Ein Viertel des Berufslebens arbeitsunfähig

Seit 14 Jahren ist Busfahrer B. bei der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel beschäftigt. Damit sollte Ende Juni 2014 Schluss sein, denn der 44-Jährige war dreieinhalb Jahre davon arbeitsunfähig, wie HCR-Personalchef Lüttenberg jetzt der Kammer von Arbeitsrichter Kühl vorrechnete und damit die fristgerechte, krankheitsbedingte Kündigung vom 9. November zum 30. Juni untermauern wollte.

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Und es war nicht die erste Kündigung des jetzt von Rechtsanwalt Dr. Stemberg vertretenen Mannes, die das Arbeitsgericht verhandeln musste. 2008 hatte es das Nahverkehrsunternehmen schon einmal versucht und war dabei erfolglos geblieben. "Jetzt haben wir dieselbe untragbare Situation wie damals auch," trug der von Rechtsanwältin Hansen unterstützte HCR-Personalchef Richter Kühl und seinen beiden ehrenamtlichen Beisitzern Machnik und Happek vor.

Dabei bezog sich die Arbeitgeberseite auf die Feststellungen der damals wie jetzt behandelnden Ärzte des Klägers, dass die langwierigen Folgen eines Bandscheibenvorfalls durch die Behandlung mit insgesamt 36 Spritzen sowie familiär bedingte Depressionen längst "ausgeheilt bzw. überstanden" seien. Mit solchen Auskünften wie "längst ausgeheilt und soll nicht wieder vorkommen" könne der Arbeitgeber nicht viel anfangen, da sie nicht zu kontrollieren seien. Die vielen Ausfälle in der Vergangenheit von bis zu achtzig Tagen im Jahr stelle die HCR ständig vor das Problem, eigens für den Kläger wegen des ständigen Ausfallrisikos eine Personalreserve bereit zu haben und sei auf Dauer deshalb nicht zumutbar, stellte die Anwältin eine negative Zukunftsprognose in den Raum.

Anzeige: DRK 2024 - Job - Assistenz

Doch der "chronologische Ablauf der Arbeitsunfähigkeiten", auch mal ausgelöst durch eine Magenschleimhaut-Entzündung beziehungsweise Infektion der Atemwege, sprach nach Meinung der Kammer "eher gegen als für eine krankheitsbedingte Kündigung", so Richter Kühl nach einer Zwischenberatung. Ob sie das auch schriftlich haben wollten, fragte Kühl dann die HCR-Vertreter. Und die wollten,"denn mit dem heutigen Tag ist die Sache nicht zu Ende," kündigte der Personalchef schon vor dem Urteil, dass "das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2014 nicht aufgelöst werden wird", den Gang zum Berufungsgericht in Hamm an. (AZ 2 Ca 3140/13)

| Autor: Helge Kondring