
Wohnbebauung auf altem Schulgelände
Unser Fritz. Die Stadt Herne plant die Einrichtung eines Reinen Wohngebietes auf dem Gelände der ehemaligen Dannekampschule. Der Haupt- und Finanzausschuss (29.4.2014) und der Planungsausschuss (30.4.2014) beraten und beschließen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 239) und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Demnach ist vorgesehen: Abriss des unter Denkmalschutz stehenden Schulgebäudes (wofür ein Abrissantrag von Seiten des Gebäude-Managements Herne seit Oktober 2013 vorliegt). "Die Plangebietsfläche soll einer qualitativ hochwertigen Wohnbebauung, bestehend aus einem Mix von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Stadtvillen zugeführt werden", so die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das Plangebiet soll als Reines Wohngebiet im Sinne von § 3 Baunutzungs-Verordnung festgesetzt werden. "Auch die über die reine Wohnnutzung hinaus gem. § 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sollen nicht zulässig sein."
Wie die neue Wohnbaufläche aufgeteilt sein wird, das soll in einem Wettbewerb mit externen Planungs- und Architekturbüros ermittelt werden. Wenn die Ausschüsse der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Beteiligung der Öffentlichkeit zustimmen.