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Weihnachtsfeier endet im Krankenhaus

Für den Einen endete die Weihnachtsfeier der Dachser Spedition Herne in einem Bochumer Gaststättensaal am 9. 12.2017 mit einer Narbe im Gesicht als bleibende Erinnerung, für den Anderen endete diese Feier neun Tage danach mit der fristlosen Kündigung und einer Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Die beiden Männer waren knapp zwei Stunden nach Mitternacht aneinandergeraten, als sich ein Streit um abgestreifte Zigarettenasche auf dem Kragen einer auf einem Stuhl abgelegten Jacke derart hochschaukelte, dass zweimal Arbeitskollegen der beiden Männer dazwischen gehen mussten um Schlimmeres zu verhindern. Beim dritten Aufeinandertreffen der beiden stark alkoholisierten Männer fühlte sich ein seit 15 Jahren bei Dachser beschäftigter und nach Darstellung seines Anwalts König vor dem Arbeitsgericht im Betrieb „geschätzter Kollege“ von angeblich beleidigenden Äußerungen seines Kontrahenten so provoziert, dass er mit einem leeren Glas in der Faust zuschlug.

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Der Schlag traf den Anderen mitten ins Gesicht und sorgte für eine schwere Verletzung, die noch im Krankenhaus für eine Notoperation und eine längere Arbeitsunfähigkeit danach sorgte, wie Dachser-Personalchef Meyer im Gütetermin vor Arbeitsrichterin Große-Wilde die Schilderung des Sachverhalts noch ergänzte. Der Verletzte sei mittlerweile nicht mehr im Krankenhaus aber nach wie vor arbeitsunfähig, habe der Mitarbeiter ihm bei einem Telefongespräch wenige Tage vor dem Gerichtstermin noch mitgeteilt.

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Eine von Rechtsanwalt König angeregte Weiterbeschäftigung nach bisher 15 Jahren Beschäftigung ohne jedes Vorkommnis käme für das Unternehmen mit seinen rund 300 Beschäftigten auf dem Industriegebiet Friedrich der Große allerdings nicht infrage, war die Antwort des Personalchefs auf die Frage des Gerichts nach einer gütlichen Einigung durch Umwandlung der fristlosen in eine fristgemäße Kündigung „aus betrieblichen Gründen“ zum 31. Mai, die dann auch die vom Arbeitsamt verhängte Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes verhindern würde. Dazu dann noch eine Freistellung des Klägers bei Fortzahlung seiner Bezüge von monatlich 2.868 Euro brutto bis Ende Mai. Klägeranwalt und Personalchef nahmen diesen Vorschlag am 7.2.2018 mit nach Hause, um ihn bis spätestens 28.2.2018 zu prüfen. Die Prüfung verlief positiv, denn beide Seiten teilten dem Gericht mittlerweile mit, dass man sich auf diesen Vorschlag geeinigt habe. (AZ 3 Ca 2724/17)

| Autor: Helge Kondring