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Wie kann man sich vor teuren Online-Diensten schützen? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Verbraucherzentrale sagt, wie man sich schützen kann

Vorsicht vor teuren Online-Diensten

Auf der Suche nach passenden Formularen im Internet, um zum Beispiel einen Nachsendeauftrag einzurichten oder ein Führungszeugnis zu erhalten, stoßen Verbraucher schnell auf private Drittanbieter. Diese bieten Services wie Ausfüllhilfen für bestimmte Formulare und Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der Behörde oder dem Dienstleister in vielen Fällen kostenlos oder deutlich günstiger wäre.

„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus”, erklärt Veronika Hensing, Leiterin der Beratungsstelle Herne der Verbraucherzentrale NRW. „Oft sind diese Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.“

Drei Tipps

Achtung bei Suchmaschinenergebnissen: Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in der Suchergebnisliste. Das liegt daran, dass die Anbieter Werbung schalten. Deshalb sollte man schon bei der Suche nach Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf eine Anzeige oder auf die offizielle Seite einer Behörde oder des eigentlichen Dienstleisters, wie zum Beispiel der Post, klickt. Hilfreich ist dafür ein Blick ins Impressum. Hier wird schnell deutlich, auf wessen Seite man wirklich gelandet ist.

Genau lesen: Oft werben Anbieter damit, beim Beschaffen der Dokumente zu „unterstützen“, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. Wer glaubt, auf diese Weise direkt an das gewünschte Dokument zu kommen, liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft stellen die Anbieter lediglich Informationen zum Antrag oder vorausgefüllte Formulare zur Verfügung – gegen entsprechende Gebühr. Oder sie leiten die Angaben der Verbraucher lediglich an die entsprechende Stelle weiter. Deshalb sollte genau nachgelesen werden, für welche Leistung bezahlt wird. Im Zweifelsfall bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB) unumgänglich.

Hoffnung für Betroffene: Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen berechtigt, allerdings nicht in allen. Denn wenn überhaupt keine Gegenleistung erbracht wird oder wichtige Informationen wie die anfallenden Kosten des Angebots fehlen, müssen Kunden unter Umständen nicht zahlen oder können ihr Geld zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen auch gegen Umsetzungsregeln im Online-Handel wie die Pflicht zur deutlichen Nennung des Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW helfen Verbrauchern hier weiter.

Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126.

Freitag, 23. Mai 2025 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW