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Kein Zurück mehr an den Arbeitsplatz

Nach dummen Sex-Sprüchen

Die fristlosen Kündigungen von zwei langjährig Beschäftigten im Lagerbereich von Schwing Hydraulik Elektronik GmbH wegen anzüglicher Sprüche gegenüber zwei jungen Kolleginnen sind zwar in außerordentliche Kündigungen mit sozialen Auslauffristen unterschiedlicher Länge umgewandelt worden, doch an ihren Arbeitsplatz werden die beiden Männer, die zusammen ein halbes Jahrhundert an der Heerstraße arbeiteten, nicht wieder zurückkehren.

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Die beiden Frauen, eine davon noch in der Ausbildung, hatten sich im Spätsommer 2017 beim Betriebsrat über die beiden Männer beschwert. Neben verbalen Entgleisungen, in der wiederholt die alte Halle eine Rolle spielte, hatte einer der beiden Männer sogar dafür gesorgt, dass eine Kollegin auf ihrem Schreibtisch einen aus einem Kabelende geformten Penis mitsamt einem mit ihrem Namen versehenen Warenbegleitschein für einen sogenannten „Dildo“ vorfand.

Allein das schon eine „Sauerei, die eine fristlose Kündigung durchaus rechtfertigt und als eine derart massive sexuelle Belästigung keiner Abmahnung vor der Kündigung bedarf", wie Assessor Thomas Rosenke vom Arbeitgeberverband schon im Gütetermin vor Arbeitsrichterin Jessica Bollig den Rauswurf Anfang November begründete (halloherne berichtete).

Im Kammertermin jetzt im März 2018 sollte eigentlich eine Beweisaufnahme mit Vernehmung der beiden Kolleginnen stattfinden. Doch die Kammer verzichtete, und die Zeuginnen seien nach ihrer Abladung froh gewesen, „die Beiden nicht nochmal wiedersehen zu müssen,“ so Schwing-Personalleiterin Bigge. Da die Arbeitgeberseite auch schon wegen der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats zu beiden Kündigungen eine wie auch immer geartete Rückkehr der Kläger ins Unternehmen ausschloss, verlegten deren Anwälte Kristin Kulke und Martin Beukenberg sich schließlich auf eine Verhandlung über eine Trennung mit sozialen Auslauffristen.

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Die Kammer nahm schließlich einen Vergleichsvorschlag zu Protokoll, das Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem üblen Bastelscherz Ende Juni und das des zweiten Klägers zum Jahresende 2018 mit jeweiliger Freistellung auslaufen zu lassen. Nach einer vereinbarten Überlegungsfrist von einer Woche stimmten beide Seiten jetzt auch zu. (AZ 6 Ca 2078 u. 2088/17)

| Autor: Helge Kondring