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Landrat und Dezernentin reden wieder miteinander

Kreis Recklinghausen / Gelsenkirchen. Fast genau zwei Jahre redeten sie dienstlich im dreiköpfigen Verwaltungsvorstand des Kreises Recklinghausen nicht mehr miteinander und blockierten damit auch die Arbeit der mit dem Vorstand zusammenarbeitenden Verwaltungskonferenz aus Fachbereichsleitern und anderen "besonderen Personen". Seit Freitag (28.11.2014) ist dieser Schwebezustand "einer Kommunikation mit nicht optimaler Effizienz", wie es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorsichtig formulierte, zwischen Landrat Cay Süberkrüb und der Leitenden Rechtsdirektorin im Dezernentenrang, Susanne Gobrecht, erst einmal vorbei.

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Die Dezernentin, die nach ihrer Anstellung als Justiziarin im Umweltamt ab 2000 unter den Vorgängern des heutigen Landrats einen steilen Aufstieg von einer Rechtsrätin bis zur Leitenden Rechtsdirektorin im Dezernentenrang 2008 (Besoldung B II mit 6.618,14 Euro Grundbesoldung) erlebte, war ab 1. April 2012 neben dem Landrat und Kreisdirektor Roland Butz drittes Mitglied des durch eine Organisations-Verfügung Süberkrübs im März 2012 beschlossenen Verwaltungsvorstands zuständig "für die strategische Gesamtsteuerung des Kreises."

Schon im Jahr davor hatte sich die Dezernenten über gezieltes und systematischen Mobbing vor allem aus dem Personalbereich beklagt, was 2012 zu einem längeren Krankenhaus-Aufenthalt geführt habe. Nach ihrer Rückkehr gab es zwei Mediationsversuche zur Verbessereung des Klimas zwischen der Dezernentin und dem Landrat, die jedoch ihr Ziel verfehlten. Das dreiköpfige Gremium tagte dann am 1. Dezember 2012 zum letztenmal, und Kreisdirektor Butz als Dritter im Bunde stellte damals die Frage, ob es überhaupt noch einen Sinn mache, dieses Modell eines Verwaltungsvorstands überhaupt aufrecht zu erhalten.

Was die Mediation vor zwei Jahren nicht schaffte, brachte jetzt die Kammer von Prof. Dr. Andrick am Verwaltungsgericht fertig. Dort hatte Susanne Gobrecht Klage auf ihren "beamtenrechtlichen Anspruch auf amtsangemessne Beschäftigung" erhoben. Ein Verfahren auf Führungsebene, wie es die Kammer in den letzten knapp 30 Jahren noch nicht auf dem Tisch hatte, wie der Kammervorsitzende eingangs sein Staunen formulierte und das Ganze eher in der Rubrik "Hilferuf" einsortierte. Die Kammer habe zwar nur teilweise einen Einblick in den Konflikt, sei jedoch "irritiert von Sprache und Stil", mit denen diese Auseinandersetzung auch über "vorgeworfene Pflichtverletzungen" geführt worden sei.

Mittlerweile bewege sich der Konflikt schon auf der Ebene des Disziplanarrechts. Als ein den Bürgern des Kreises Recklinghausen verpflichtetes Leitungsgremium solle sich das Trio die Frage stellen, ob dieser Rechtstreit mit einem Urteil enden solle, das beiden Parteien aber vor allem dem Kreis Schaden zufüge.

An dieser Stelle war die Verhandlung zwar schon fast eine Stunde alt, aber eine "Erörterung der Rechtslage" hatte die Kammer bis dahin bewusst vermieden und auch keine Seite richtig zu Wort kommen lassen. "Wenn wir erst die Rechtslage erörtern, und wir haben heute dazu alle Zeit der Welt, wird nichts mehr so sein wie vorher," schloss der Prof. Dr. Andrick seine lange Vorrede und schickte die Parteien mit einem Vorschlag auf den Gerichtsflur, der nach längerer Beratung schließlich dafür sorgte, dass Dezernentin und Landrat das taten, was zwei Jahre unterblieben war: Miteinander reden und aufeinander zugehen.

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Landrat Süberkrüb ließ durch Rechtsanwältin Tyczewski zu Protokoll erklären, "auf Vorschlag der Kammer die Organisations-Verfügung vom 21. März 2012 bis zu einer eventuellen Neuordnung der Verwaltung ab sofort wieder zur Anwendung zu bringen und regelmäßig zu Themen der Gesamtsteuerung der Kreisverwaltung Beratungen vorzunehmen." (AZ 12 K 2478/14)

| Autor: Helge Kondring
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