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Hellmann kämpft um hohe Altersversorgung

Der vor knapp fünf Jahren von der damaligen Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital insgesamt sechsmal und im März 2016 nach dem Verlust der Gemeinnützigkeit der Stiftung zum siebtenmal fristlos gekündigte Ex-Geschäftsführer des Krankenhauses, Jürgen Hellmann, geht in seinem Kampf um die ihm angeblich zustehende Altersversorgung von monatlich 12.800 Euro in die nächte Instanz. Das Verfahren, das am 10.10.2017 zu 31 Prozent zugunsten Hellmanns und zu 69 Prozent zugunsten der beklagten St. Elisabeth-Stiftung entschieden wurde (halloherne berichtete) und bei einem Streitwert von 460.800 Euro bisher knapp 28.000 Euro Gericht- und Anwaltskosten verursachte, liegt jetzt der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vor.

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Der von Rechtsanwalt Norbert H. Müller vertretene Berufungskläger Hellmann, dessen Kündigungsschutzklagen im Herbst 2016 vom LAG Hamm mit einem Vergleich in Höhe von 1,1 Millionen Euro brutto für ihn beendet wurden, hatte danach die Altersversorgungsklage erhoben und sich dabei auf einen Versorgungsvertrag mit seiner früheren Arbeitgeberin aus dem Jahr 2008 berufen. Der war nach Satzungsänderung der damaligen Stiftung 2007 geschlossen worden und hatte seinen ersten Vertrag über eine Altersversorgung nach seiner Einstellung 2003 abgelöst. Den neuen Vertrag hatte der damalige Kuratoriumsvorstand Christian Gröne (Voritzender) und Dieter Doktorczyk (Stellvertreter) unterschrieben.

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Das alles ohne Mitwirkung des übrigen Kuratoriums, wie die von den Anwälten Dr. Matthey und Dr. Wegmann vertretene St. Elisabeth-Stiftung als Rechtsnachfolgerin der Vorgängerin den Forderungen Hellmanns juristisch entgegenhielt. Die Herner Kammer von Arbeitsrichterin Große-Wilde kam im letzten Oktober nach langer Vorbereitung zwar auch zu dieser Auffassung, hielt aber den ersten Versorgungsvertrag des Klägers aus dem Jahr 2003 für rechtswirksam zustande gekommen und verurteilte die Elisabeth-Stiftung, dem Kläger mit Erreichen des 65. Lebensjahres im November 2019 eine Altersversorgung von 2.940 Euro monatlich zu zahlen. Dieses Urteil liegt jetzt der LAG-Kammer von Richter Pakirnus vor und birgt das Kostenrisiko, das die unterlegene Seite nicht nur die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten sondern auch die des Prozessgegners tragen muss. Bei einem Streitwert von fast einer halben Million Euro nicht gerade wenig. (AZ 9 Sa 1759/17)

| Autor: Helge Kondring