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Geldkoffer-Entscheidung vertagt

Das Kündigungsschutzverfahren einer fristlos gekündigten Kassiererin der Sparkasse Herne konnte in der für Donnerstag (15.8.2019) anberaumten, weiteren Berufungsverhandlung nicht zumAbschluss gebracht werden. Die Klägerin hatte am Nachmittag des 13. August 2019 nochmals einen umfangreichen Schriftsatz nebst zahlreicher Anlagen vorgelegt, um sich vom Vorwurf eines Vermögensdelikts zum Nachteil der Sparkasse, jedenfalls von entsprechenden Verdachtsmomenten zu entlasten. Ohne nähere Prüfung des dortigen Vorbringens und ohne Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit für die beklagte Sparkasse kam für die befasste Kammer eine instanzbeendende Entscheidung nicht in Betracht. (halloherne berichtete im Vorfeld)

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Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf Donnerstag, den 24. Oktober 2019, 9 Uhr bestimmt. (LAG Hamm, Aktenzeichen 17 Sa 1038/18)

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| Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm