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Bauchlandung fürs Marienhospital (II)

Ein gutes halbes Jahr nach ihrer Prozessniederlage gegen den zwischen Mai und Oktober 2013 insgesamt viermal gekündigten Verwaltungsdirektor Wolfgang Wessels (halloherne berichtete am 14. November 2013) hat die Stiftung katholische Krankenhaus Marienhospital am Mittwoch (4. Juni) vor dem Arbeitsgericht erneut gegen den auf seine Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Kündigungsschutzklage klagenden Stellvertreter des früheren Geschäftsführers Jürgen Hellmann eine Prozessniederlage einstecken müssen.

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In ihrem Teilurteil bestätigte die erste Kammer unter Vorsitz von Richterin Marlies Rohkämper-Malinowski den Weiterbeschäftigungs-Anspruch des mittlerweile 60 Jahre alten Klägers, der damit auch weiter Anspruch auf seine bis zu den Kündigungen gezahlten Bezüge von monatlich 11.600 Euro brutto hat. Dabei muss allerdings noch geklärt werden, welche bis jetzt an Wessels gezahlten Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit in Abzug gebracht werden können, weil diese Beträge vom Marienhospital der Bundesanstalt erstattet werden müssen.

Erster Kündigungsgrund war am 29. Mai eine Berlinreise mit Geschäftsführer Hellmann zur Beauftragung einer prominenten Anwaltskanzlei, die angeblich ohne Auftrag und Honorar-Vereinbarung vorab innerhalb von drei Wochen ein Gutachten der damals bevorstehenden Fusion des Marienhospitals mit den Häusern der St. Vincenz-Gruppe zur St. Elisabeth-Gruppe erstellte. Das kostete 139.000 Euro und diente nach Meinung der übernehmenden Fusionspartner nur dazu, "die Positionen des Geschäftsführers und des Verwaltungsdirektors" über die Fusion hinaus zu sichern.

Zweiter Kündigungsgrund am 11. Juni war die Einstellung von insgesamt 60 Arbeitnehmern im Gegensatz zum Ziel eines verträglichen Personalabbaus. Ein Vorwurf, zu dem Arbeitsgerichtsdirektor Stefan Kröner im November jeden weiteren Vortrag vermisste.

Dritter Kündigungsgrund war am 30. September das angeblich ungeprüfte Durchwinken zusätzlicher Arbeitsleistungen eines Verwandten des Geschäftsführers durch Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrages über 400 Euro bei der Tochter GSG (Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen). Der war allerdings ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs von Wessels durch den früheren Personalchef Münch abgeschlossen worden. Und zweitens, so Klägeranwalt Dr. Veltmann damals, fehle jeder Nachweis auch nur einer einzigen nicht geleisteten Überstunde.

Vierter Kündigungsgrund am 17. Oktober war dann schließlich die Anschaffung eines größeren Lkw zum Speisentransport, der sich im Nachhinein als ungeeignet erwies. Hier hatte Wessels erst gehandelt, als Krankenhausküche und Fahrdienstleitung ihn beraten hatten.

Die Kammer des Arbeitsgerichts-Direktors merkte nach eingehender Prüfung denn auch im November dazu an, "dass es mit allen Kündigungs-Sachverhalten nicht weit her ist" und urteilte entsprechend. Vom Gericht angeregte Vergleichs-Gespräche zwischen den Parteien vorher waren ergebnislos geblieben. Die Klägerseite bestand auf voller Weiterzahlung des Gehalts bis zum 63. Geburtstag im März 2017, dazu 100.000 Euro Nettoverlust-Ausgleich und 50.000 Euro Rentenverlust-Ausgleich. Bei einem Ende des Arbeitsvertrags mit 62 im März 2016 müssten es 300.000 Euro sein.

Die Vertreter der St. Elisabeth-Gruppe, Dr. Barg und Personalchef Röttger wollten damals dazu keine Stellung nehmen. Jetzt haben sie ein weiteres für sie negatives Urteil in der Tasche, und im Juli wird sich noch das Landesarbeitsgericht Hamm mit der Berufung der Arbeitgeberseite gegen das der Klage von Wessels stattgebende Urteil vom letzten November beschäftigen.

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Bereits vorher in der zweiten Junihälfte verhandelt das Arbeitsgericht Herne noch die Klage von Ex-Geschäftsführer Jürgen Hellmann gegen seine fristlose Kündigung vom 15. Mai 2013. Dieser Kammertermin war erst jetzt möglich, weil die Arbeitgeberseite im letzten Jahr die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit gerügt hatte, damit aber in beiden Instanzen in Herne und Hamm gescheitert war. (AZ 1 Ca 191/14)

Freitag, 6. Juni 2014 | Autor: Helge Kondring