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Die Verantwortlichen des Finanzamtes Herne-Mitte vermelden, dass rund 70 Prozent der Grundstückseigentümer ihre Erklärung fristgerecht abgegeben haben.

Das Finanzamt Herne zieht Bilanz

Abgabeschluss der Grundsteuererklärung

6,7 Millionen Grundstücke sowie Betriebe der Forst- und Landwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Deshalb mussten Eigentümer Auskunft über ihre bebauten oder unbebauten Grundstücke geben und diese an die Finanzämter übermitteln (halloherne berichtete). Nun endete die Abgabefrist der Grundsteuererklärung in NRW am Dienstag (31.1.2023, halloherne berichtete). Nach Angaben des Finanzamtes Herne hätten 70 Prozent der Herner Grundstückseigentümer ihre Erklärung fristgerecht abgegeben.

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„Im Finanzamt Herne liegen insgesamt 28.700 Erklärungen vor, das sind rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden."

Ohne Erklärung schätzt Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen

Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe dennoch bestehen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Info-Plattformen und Grundsteuer-Hotline weiterhin nutzbar

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Ebenso bleibe auch die Grundsteuer-Hotline besetzt. „Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so Sabine Barth. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 02323-598- 1959 (Mo. bis Fr., 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Barth weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

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Der errechnete Grundsteuerwert habe aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

| Quelle: Finanzamt Herne