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Das Finanzamt Herne-Mitte informiert zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Finanzamt Herne informiert: 55 Prozent in Herne eingegangen

Frist läuft ab: Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen im Finanzamt Herne stark gestiegen, heißt es in einer Mitteilung von Montag (23.1.2023). Die Abgabefrist endet am Dienstag, 31. Januar 2023.

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Bisher sind landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen. „Im Finanzamt Herne wurden bisher 22.400 Erklärungen abgegeben, rund 55 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen vervierfacht“, erklärt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar 2023, endet die Frist zur Abgabe.“

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar 2023 vor, wird die Abgabe gemahnt. Gibt der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Digitale Unterstützung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Abgabe über ELSTER

Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe der ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüft ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei ELSTER haben, hat die Vorsteherin noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat.“

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Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Herne unter 02323-598-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen in unserer Hotline sind bestens informiert und helfen Ihnen gerne weiter“, so Barth. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären.“

| Quelle: Finanzamt Herne
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