40 Euro für Schrott kosten mit 59 den Job (II)
Im Auftrag der Stadtwerke an die Wanner Bauunternehmung Kampmann hieß es eindeutig: "Ausbauen, abbrechen, entsorgen." Gemeint war ein altes schrottreifes Eingangstor. So geschah es denn auch am 18. November 2014. Nur von der privaten Verwertung des schrottreifen Tors war im Auftrag keine Rede. Das hielt einen 59 Jahre alten und fast 22 Jahre bei Kampmann beschäftigten Mitarbeiter aber nicht davon ab, einen Azubi mit dem ausgebauten Tor zum Schrotthändler zu schicken. Den Erlös von 40 Euro teilten sich die beiden.
Normalerweise landet der Erlös für solche Schrottsachen, auf die der Eigentümer keinen Wert mehr legt, in der Firmenkasse für die Ausrichtung der Weihnachtsfeier, wie Inhaberin Cordula Kampmann jetzt der Kammer von Arbeitsrichterin Große-Wilde vortrug. Und das sei dem Arbeitnehmer auch bekannt gewesen. Die Folgen für den Mitarbeiter waren fatal: Fristlose Kündigung seines mit rund 3.000 Euro brutto monatlich entlohnten Jobs plus drei Monate Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes.
"Das wird die letzte Arbeitsstelle meines Mandanten sein," schätzte Rechtsanwalt Dr. Stüber als Vertreter des gegen die fristlose Kündigung klagenden Arbeiters die Lage realistisch ein. Und auch Richterin Großer-Wilde, die durchaus die 22 Jahre eines ungetrübten Arbeitsverhältnisses im Blick hatte, gab offen das Ergebnis der Vorberatung dieses Falls mit ihren ehrenamtlichen Beisitzern preis: "Wir tun uns trotz einer Zwischenberatung mit dieser Sache sehr schwer," stellte sie nach dem Gütetermin Mitte Dezember 2014 erneut die Frage, ob es nicht eine einvernehmliche Lösung dieses Rechtstreits geben könne. Die wanderte zwischen Klägeranwalt Dr. Stüber und Assessor Runge von der Arbeitgeberseite monatelang in außergerichtlicher Korrespondenz hin und her und führte nun auch zu einem friedlichen Ende.
Dabei musste der Klägeranwalt auf dem Gerichtsflur noch intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das Ergebnis: Das Anfang Dezember gekündigte Arbeitsverhältnis endet "betriebsbedingt" mit sozialer Auslauffrist von vier Monaten Ende März 2015 und wird bis dahin auch noch abgerechnet. Außerdem bekommt der Mann das damals wegen der Kündigung nicht gezahlte Weihnachtsgeld in Höhe von 3.000 Euro brutto als Abfindung. Zur Zeit hangelt sich der Bauarbeiter auf der Basis von 450 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld bei einer Castroper Baufirma mit Einsätzen auf Abruf durchs Leben. (AZ 3 Ca 2904/14)