halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Verurteilt-abgeführt-fristlos-gekündigt

Vor knapp zwei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge vom Bochumer Schwurgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt kämpft eine Herner Krankenschwester (59) jetzt vor dem Arbeitsgericht um ihren Arbeitsplatz, den sie fast vier Jahrzehnte in einem Krankenhaus der evangelischen Krankenhaus-Gemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel hatte. Die Hernerin, die am 22. September 2016 nach der Urteilsverkündung durch Strafkammer-Vorsitzenden Josef Große-Feldhaus noch im Gerichtssaal verhaftet und wieder in ihre Zelle geführt wurde, war schon allein deshalb nicht mehr in der Lage ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachzukommen, wie Personalchefin Kegelmann und Rechtsanwalt Norbert H. Müller jetzt Arbeitsrichterin Marlies Rohkämper-Malinowski den Kündigungsgrund erläuterten. Auch die Mitarbeiter-Vertretung hatte der fristlosen Entlassung zugestimmt. Rechtsanwalt Ralf Kaminski als Prozessvertreter der Krankenschwester hielt dem entgegen, dass die strafrechtliche Verurteilung seiner Mandantin noch nicht "rechtskräftig" sei.

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Wegen "offenbar hoffnungsloser Überforderung des Pflichtverteidigers" sei die Frau in die Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und werde jetzt von einem renommierten Strafverteidiger im Professorenrang vertreten. Deshalb sei eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung in Form einer Umwandlung der fristlosen in eine Kündigung mit sozialer Auslauf-Frist (von sieben Monaten) ohne zusätzliche Abfindung keine Diskussionsgrundlage. "Eine Abfindung wofür", fragte Arbeitgeber-Anwalt Müller erstaunt zurück. Sollte es tatsächlich irgendwann auf dem langen Revisionsweg einen Freispruch der Angeklagten geben, habe sie sofort wieder Anspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Daran bestünden aber wohl berechtigte Zweifel, "denn die große Strafkammer hat sich das bestimmt nicht einfach gemacht," so Müller weiter. Das Schwurgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Krankenschwester am Morgen des 25. Juni 2015 mindestens vier Mal auf ihre pflegebedürftige und bettlägerige Mutter eingeschlagen habe. Auf die Augen, auf die Nase, auf die Schläfe. "Das Opfer konnte sich nicht wehren und war völlig hilflos", so das Schwurgericht am 22. September. Ärzte hatten später ein großes Hämaton unter der linken Schläfe festgestellt. Für die 86-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Diese Vorwürfe waren auch der Arbeitgeberin schon vor der Verhandlung bekannt, wie Anwalt Müller seinem Kollegen antwortete. "Und trotzdem haben wir nicht gekündigt." Jetzt muss das Arbeitsgericht Mitte Februar in Kammerbesetzung entscheiden. (AZ 1 Ca 2412/16)

Anzeige: DRK 2024 1
| Autor: Helge Kondring