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Namensänderung der Unteren Landschaftsbehörde

Unteren Landschaftsbehörde wird die Untere Naturschutzbehörde: Am 25. November 2016 trat das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) in Kraft. Das Landesnaturschutzgesetz ergänzt das unmittelbar geltende Bundesnaturschutzgesetz und löst das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz ab.

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In das Landesnaturschutzgesetz wurden bewährte Vorschriften des geltenden Landschaftsgesetzes unverändert übernommen. Konsequenterweise wurde das Landesgesetz als Naturschutzgesetz erlassen, so dass eine entsprechende Umbenennung der Landschaftsbehörden, des Landschaftsbeirates und der Landschaftswacht verordnet wurde. Aus der beim Fachbereich Stadtgrün angesiedelten Unteren Landschaftsbehörde wurde die Untere Naturschutzbehörde, aus dem Landschaftsbeirat der Naturschutzbeirat und aus der Landschaftswacht die Naturschutzwacht.

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Im Zuge des neuen Naturschutzgesetzes weist der Fachbereich Stadtgrün auf einige Neuerungen hin. So zum Beispiel auf das Mitwirkungsrecht von anerkannten Naturschutzvereinigungen: Die Vereinigungen sollen vor Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von gesetzlich geschützten Biotopen und vor der Erteilung diverser Genehmigungen und Erlaubnisse zusätzlich beteiligt werden. Außerdem wurde das Widerspruchsrecht der Naturschutzbeiräte modifiziert. Das gilt auch für die Reitregelung. Insbesondere wird in geeigneten Gebieten das Reiten im Wald auf befestigten Wirtschaftswegen, die von zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren werden können, ermöglicht.

| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne