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Nurten Özcelik

Keine Ausnahme für SPD-Ratsfrau Özcelik

Nurten Özcelik, 2. Vorsitzende des Integrationsrats und Mitglied der SPD-Ratsfraktion, ist am Donnerstag (29.9.2016) vor dem Arbeitsgericht mit ihrer Klage gegen ihren Arbeitgeber Sparkasse gescheitert, die Zeiten im Integrationsrat und ihrer Ratsarbeit "voll auf ihre Arbeitszeit anzurechnen." Kommunalpolitische Arbeit und auch die Tätigkeit im Integrationsrat sind zwar durch die Gemeindeordnung des Landes NRW geschützt, sehen jedoch nur eine volle Anrechnung innerhalb festen Arbeitszeiten vor. Bei flexibler Arbeitszeit, wie sie für die rund 200 Beschäftigten in den Geschäftsstellen von 7.30 bis 19.30 Uhr gilt, wird nur die Hälfte der Arbeitszeit gutgeschrieben. Bei der jetzt vor Gericht von Prof. Dr. Weidemann vertretenen Mitarbeiterin gab es nach Angaben der Klägerin bis November 2015 keinen Anlass zur Klage.

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Der Vorstand habe ihr stets in dieser Frage "feste Zusagen gemacht, weil meine Tätigkeit der Sparkasse immer willkommen war", blickte die Klägerin in die Vergangenheit zurück. Doch dann erfolgte die Umstellung der elektronischen Zeiterfassung durch die Personalabteilung, deren Chef Frank Hofmann dabei auffiel, dass Mitarbeiterin Özcelik trotz flexibler Arbeitszeit einen zu hohen Ausgleich für ihre kommunalpolitische Arbeit und die Tätigkeit im Integrationsrat bekommen hatte. Angebliche Vorstandszusagen hin, Praxis der Vergangenheit her, die Personalabteilung legte nach Darstellung des Personalchefs und Sparkassen-Anwältin Hansen die gleichen Maßstäbe an, wie für andere Mitarbeiter in gleicher Situation. Sprich: Zeitlich genauer Nachweis kommunalpolitischer Arbeit in Rat und Integrationsrat.

v.l. Murat Hazinedar (Bürgernmeister Besiktas), Nurten Özelik, Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda bei der Unterzeichnung des Vertrages zur Städtepartnerschaft im Parkrestaurant in Herne.

Diesen Anforderungen fiel im Frühjahr die Freistellung Özceliks für eine mehrtägige Reise zur Vorbereitung der Partnerschaft mit dem Istanbuler Stadtbezirk Besiktas zum Opfer, für die sie sich "vorsorglich" drei Tage Urlaub genommen hatte, die sie ebenfalls ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben wissen wollte. Die Stadtverwaltung hatte die Ratsfrau zwar informiert, dass ihre "Dolmetschertätigkeit in Besiktas gern gesehen" wäre, doch diese Begleitung einer Herner Delegation war durch keinen Ratsbeschluss gedeckt.

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Dr. Sascha Dewender

Die Kammer von Richter Dr. Sascha Dewender, selbst Ratsmitglied in Bochum, hatte dazu vergleichbare Fälle zusammengetragen, die von den Verwaltungsgerichten Mainz und Berlin für die Kläger abschlägig beschieden wurden. Und da eine Einigung nicht möglich war, weil die Sparkasse erstens eine verbindliche Richtschnur für solche Fälle und zweitens in Sachen Arbeitszeit keine Ungleichbehandlungen der übrigen Mitarbeiter durch die Einführung einer "starren Arbeitszeit" für die Klägerin haben wollte, musste die Kammer entscheiden. Die Klage wurde insgesamt abgewiesen. Der Gang der Klägerin in die Berufung ist zu erwarten. (AZ 4 Ca 637/16)

| Autor: Helge Kondring