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Michel Maaßen (links) mit HEV-Geschäftsführer Jürgen Schubert. (Archiv)

HEV trennt sich von Maaßen II

Die Eintracht zwischen HEV-Trainer Frank Petrozza und dem Anfang September 2016 vom Süd-Oberligisten Selber Wölfe (Oberfranken) nach Herne gewechselten Spieler Michel Maaßen währte gerade mal ein anderthalb Monate (halloherne berichtete). Dann wurde der 34-Jährige nicht nur aus dem Oberliga-Spielbetrieb sondern auch aus dem Training verbannt und auf das Training in der zweiten Mannschaft (Bezirksliga) verwiesen. Der Spieler, der seine sportliche Zukunft dadurch gefährdet sah, zog mit Rechtsanwalt Spanknebel vor das Arbeitsgericht, um seine Rückkehr zumindest in das Training der 1. Mannschaft auf dem Verfügungsweg durchzusetzen. Dort brachte Richter Ulrich Nierhoff Arbeitgeber Gysenberghallen GmbH als Arbeitgeberin zunächst auf den Weg der gütlichen Einigung: Ende des monatlich mit 1.800 Euro netto entlohnten und bis Ende März 2017 laufenden Arbeitsvertrages Mitte November und eine Abfindung von 8.100 Euro brutto, die den viereinhalb Monatsgehältern bis Vertragsende entsprach.

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Frank Petrozza.

Doch die Gysenberghallen GmbH widerrief den Vergleich. Und so musste Richterin Nadja Große-Wilde für ihren wegen Urlaubs abwesenden Kollegen die ganze Sache noch einmal verhandeln. "Einfach zuviel für ein so kleines Wirtschaftsunternehmen wie uns," wie Geschäftsführer Hans-Jürgen Schubert und Anwalt Michael Lewburg den Widerruf des Vergleichs begründeten. Und sollte der Spieler mit seiner Verfügungsklage Erfolg haben, wofür nach dem Gang der Verhandlung einiges sprach, könne er den Rest der Saison ja auf der Bank verbringen. Für einen Einsatz in der Oberliga-Mannschaft sei nun mal der Trainer zuständig und nicht die Justiz. Das stimmt natürlich, wie auch die Kammer feststellte, doch die Arbeitgeberseite solle das mögliche Kostenrisiko nicht außer acht lassen. Weitere Teilnahme am Training, ein möglicher Gang des Verlierers in die zweite Instanz und weitere Unruhe in der Mannschaft selbst. Das ließ beide Seiten nach mehreren Unterbrechungen langsam aufeinander zugehen.

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Nadja Große-Wilde.

Michel Maaßen, der verständlicherweise so schnell wie möglich seine Freigabe erreichen will, gab sich schließlich mit einer Abfindung von 3.000 Euro brutto zufrieden, bekommt bis Ende November seine Nettobezüge, darf ab sofort bei anderen Vereinen trainieren und bekommt mit Wirkung vom 1. Dezember die Freigabe und seinen Spielerpass zurück. Außerdem darf er seine Schlittschuhe und die beiden Schläger behalten. Den Dienstwagen bekommt der Arbeitgeber am 1. Dezember zurück, und seine Dienstwohnung am Westbach wird er bis Mitte Dezember geräumt herausgeben. Über die Gründe des Zerwürfnisses zwischen Maaßen und Petrozza darf weiter spekuliert werden. Sowohl Spieler als auch Geschäftsführer gaben an, sie nicht zu kennen. (AZ 5 GA 28/16)

| Autor: Helge Kondring