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Geld für Parfümerie-Kasse veruntreut

Herne/Velbert. Als Rechtsanwalt Schmitz als Prozessvertreter einer am 11. Dezember 2014 fristgerecht zum 31. Januar 2015 gekündigten Verkäuferin der Velberter Filiale der Herner Stadtparfümeriegruppe Pieper am Donnerstag (5.2.2015) zum Arbeitsgericht Herne fuhr, wusste er noch nicht, aus welchen Gründen seine zum Gütetermin nicht geladene Mandantin tatsächlich die Kündigung bekommen hatte.

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"Ich bin sehr überrascht," so der Anwalt, als Pieper-Justiziarin Pietsch Richterin Große-Wilde die Kündigungsgründe auflistete: Veruntreuungen von Kaufsummen, die Kolleginnen aus der Parfümerie-Abteilung der in der Bekleidungs-Abteilung tätigen Kollegin zur Einzahlung in deren Abteilungskasse gegeben hatten. Weil die Gekündigte für ihre Abteilung Personalrabatt bekam, nahm sie diesen Rabatt auch für die Kolleginnen der Parfümerie-Abteilung in Anspruch. Und nur deshalb habe sie die Kündigung bekommen, hatte die 31-Jährige und seit gut zwei Jahren bei Pieper beschäftigte Frau ihrem Anwalt mit auf den Weg gegeben.

Doch in der Kasse landete das Geld, etwas mehr als tausend Euro beispielsweise für Schals oder einen Blazer, aber nicht. Dort wurden nur Lieferscheine gefunden. "Dazu noch weiteres Vertuschen durch Umwandlung von Lieferscheinen in Anzahlungen." so die Vertreterin der Parfümeriekette. Das habe die gegen Pieper klagende Verkäuferin bei ihrer Anhörung durch den Bereichsleiter im Dezember mit dem Zusatz auch eingeräumt, "dass sie das wieder gutmachen wollte, wobei ihr immer was dazwischen gekommen sei."

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Das Gericht würdigte den Umstand, dass Arbeitgeber Pieper trotz "dringenden Tatverdachts und erheblicher Störung des Vertrauens-Verhältnisses" gleichwohl nicht fristlos gekündigt habe. Bei dieser Prozess-Situation lag die Frage des Gerichts nach einer vergleichsweisen Lösung nahe: Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar und Abrechnung auf der Basis einer monatlichen Gehalts von 1.840 Euro brutto. Das aber trotz der gut zweijährigen Beschäftigung ohne Abfindung, wobei das Gericht nach eigenen Worten auch nur "höchstens 500 Euro" vorgeschlagen hätte. Im Gegenzug verzichtete die Arbeitgeberseite allerdings auch auf die Erstattung des angerichteten Schadens. So wurde es protokolliert, und beide Parteien können sich diese Lösung bis zum 19. Februar 2015 überlegen. (AZ 3 Ca 4/15)

| Autor: Helge Kondring
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