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Ex-Chef der Flottmann-Hallen nimmt Revision zurück

Bochum/Herne/Karlsruhe. Vor neun Monaten verurteilte das Landgericht Bochum den ehemaligen Leiter der Flottmann-Hallen wegen "gewerbsmäßigen Betruges in 61 und Untreue (zu Lasten der Stadt Herne) in acht Fällen" zu einer Haftstrafe von 34 Monaten. (halloherne berichtete) Jetzt ist das Strafurteil gegen den mittlerweile 55 Jahre alten Ex-Oberinspektor M. rechtskräftig, weil sein Verteidiger Volkenborn die im Sommer 2014 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegte Revision (AZ 4 StR 495/14) gegen das Bochumer Urteil am 9. März 2015 zurückgenommen hat.

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Der in Herne wegen seines gesellschaftlichen Engagements unter anderem als ehrenamtlicher Leiter des Technischen Hilfswerks (THW) gut angesehene Beamte hatte über drei Jahrzehnte lang ein Schneeballsystem mit angeblich hoch verzinslichen Anlagen aufgebaut und, als die Sache wegen "des wachsenden Drucks fälliger und nicht mehr finanzierbarer Auszahlungen bei fehlenden Aufträgen zur Gegenfinanzierung" durch eine Selbstanzeige bei der Kripo in Bochum platzte, einen Gesamtschaden von rund 650.000 Euro angerichtet. Die 6. Große Strafkammer des Bochumer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Rehaag benötigte trotz "der aktiven Mitarbeit des Angeklagten bei der Aufarbeitung der einzelnen Sachverhalte" immerhin achtzehn Verhandlungstage "um den Missbrauch des persönlichen Vertrauensbonus im Freundes-, Kollegen- und Bekanntenkreises durch den Angeklagten" abzuarbeiten, wie es der Kammervorsitzende in seiner Urteilsbegründung Ende Juni 2014 formuliert hatte.

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Die Strafkammer wunderte sich dabei immer wieder über die Vertrauensseligkeit, die M. entgegengebracht wurde, wenn er den später Geschädigten Anlagen zwischen 2.000 bis zu 100.000 Euro angeblich als Vermittler für eine in Herne vertretene Versicherung aus der Schweiz schmackhaft machte, die am Schluss der Betrügereien sogar fantastische Zinsen bis zu 25 Prozent pro Vierteljahr abwerfen sollten. Bezeichnend dabei auch eine Zeugin aus dem Kollegenkreis des Beamten, die im Zeugenstand noch über ein halbes Dutzend weiterer Arbeitskollegen aufzählte, die sich wohl aus Scham erst gar nicht als Geschädigte gemeldet hatten. Den der Stadt durch seine Untreue entstandene Schaden konnte der mit erheblichen Kürzungen seiner Bezüge vom Dienst suspendierte und später aus Herne verzogene M. freiwillig mit 5.700 Euro aus einer Lebensversicherung und unfreiwillig durch Pfändungen seiner Bezüge bis zur Pfändungsfreigrenze wieder gut machen. Mit der Rechtskraft des Bochumer Urteils (AZ II 6 KLs 11/13) ist jetzt nicht nur der Weg für den Strafantritt frei sondern auch das Dienstverhältnis des Ex-Oberinspektors mit dem 9. März 2015 offiziell und ohne Versorgungsansprüche beamtenrechtlich zu Ende.

| Autor: Helge Kondring
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