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Die Tragepflicht von FFP2-Masken (oder höherwertig) in Bus und Bahn sowie an Haltestellen trotz sinkender Inzidenz weiterhin gültig.

Abellio informiert seine Kunden

Weiterhin Tragepflicht von FFP2-Masken

Derzeit sinken in vielen Städten und Kreisen die Inzidenzwerte unter den in der Bundesnotbremse definierten Wert von 100. Dies bedeutet für Fahrten im ÖPNV jedoch keine Lockerung der Pflicht zum Tragen der entsprechenden Maske. Wie in der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung festgelegt, ist die Tragepflicht von FFP2-Masken (oder höherwertig) in Bus und Bahn sowie an Haltestellen weiterhin gültig. Diese Regelung gilt nach wie vor landesweit und ist nicht inzidenzbezogen.

Die Verantwortlichen von Abellio verweisen weiterhin auf die NRW-Corona-Schutzverordnung. In der aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung vom 24.04.2021 ist festgelegt, dass in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen sowie Bahnhöfen unabhängig vom jeweiligen örtlichen Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske des Typs FFP2, KN95 oder N95 von den Fahrgästen getragen werden muss. OP-Masken sowie andere Mund-NaseBedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind derzeit im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt derzeit landesweit.

Damit die Abellio-Kundenbetreuer an Bord der Züge die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-Masken nicht überschreiten, ist in der NRW-Corona-Schutzverordnung ebenfalls festgelegt, dass diese Personale während des Dienstes in den Zügen medizinische OP-Masken tragen dürfen.

Abellio bittet weiterhin jeden Fahrgast darum, Fahrten zu den üblichen Stoßzeiten im Berufsund Feierabendverkehr zu vermeiden und nach Möglichkeit auf andere Zeiten ausweichen. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr ist es erfahrungsgemäß voller. Wer die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, sollte dies wahrnehmen und so Fahrtanlässe vermeiden. Weitere Informationen erhalten Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona.

Mittwoch, 19. Mai 2021 | Quelle: Abellio NRW