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Fall vom Herner EV war vor dem Arbeitsgericht

Vorzeitiges Eishockey-Aus aufgearbeitet

Am letzten Tag vor seinem Urlaub konnte der Geschäftsführer der Gysenberghallen GmbH, Jürgen Schubert, am Freitag (3.7.2020) das letzte Kapitel nach dem vorzeitigen und Coronabedingten Saisonabbruch vor den Herner Play-Offs und der Schließung der Halle abschließen.

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Die Spieler der Herner Eishockeymannschaft hatten am 11. März 2020 die fristlose Kündigung bekommen und hatten sich später fast alle mit der Geschäftsführung geeinigt. Lediglich Spieler Julius Bauermeister hatte mit Rechtsanwalt Plümacher Weiterbeschäftigungsklage bis Ende April erhoben. Aber auch in diesem Fall konnte der Streit um das vorzeitige Ende des mit rund 850 Euro brutto einschließlich Fahrtkosten entlohnten Arbeitsverhältnisses gütlich beigelegt werden.

Der Klägeranwalt folgte schließlich dem Vorschlag des Gerichts, das Arbeitsverhältnis am 15. April für beendet anzusehen. Da der Krefelder Spieler im März aber nur 183 Euro netto bekommen hatte, akzeptierten Hallenchef Schubert und sein Anwalt Michael Lewburg aber noch eine Nachzahlung von 416 Euro netto für März und 300 Euro netto für den halben April.

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Der Klägeranwalt erbat sich allerdings eine Woche Widerrufsfrist aus, da sein Mandant, der ein Jahr in Herne gespielt hatte, nicht anwesend war (AZ 2 Ca 630/20).

| Autor: Helge Kondring