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Jürgen Hellmann.

Stiftung greift Hellmann-Urteil beim LAG Hamm an

Herne/Hamm. Die Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital hat jetzt beim Landesarbeitsgericht in Hamm Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 19. Februar eingelegt, in dem alle sechs fristlosen Kündigungen des ehemaligen Geschäftsführers Jürgen Hellmann, ausgesprochen zwischen Mai und Oktober 2013, als unwirksam aufgehoben worden waren (halloherne berichtete). Das 35 Seiten starke Urteil (AZ 3 Ca 1453/13) war wegen des komplizierten Sachverhalts bei der Prüfung sämtlicher von der Stiftung angeführten Kündigungsgründe erst Ende Juni fertig und wurde Anfang Juli zugestellt.

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Nach der erfolgreichen Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz hatte Hellmann mit Rechtsanwalt Norbert H. Müller folgerichtig im April 2015 Klage auf Zahlung der seit der ersten fristlosen Kündigung bis dahin aufgelaufenen Monatsgehälter in Höhe von insgesamt 964.000 Euro erhoben. Die Düsseldorfer Anwältin Prinz hatte als Prozessvertreterin der Stiftung in Abwesenheit der Kuratoriums-Vorsitzenden Christian Gröne und Dieter Doktorczyk (2. Vorsitzender) im ersten Gütetermin am 3. Juni (halloherne berichtete) zu dieser Klage erklärt, die Stiftung werde sich zu diesen Forderungen erst nach Zugang des Kündigungsschutz-Urteils äußern. Das liegt nun vor und mit dem Gang in die Berufung damit automatisch auch die ablehnende Antwort der Stiftung auf die Zahlungsklage, über die in erster Instanz Ende Oktober entschieden werden soll. Das verbunden mit der Widerklage der Stiftung auf Rückzahlung von 300.000 Euro Tantieme für die Jahre 2011 und 2012, die dem damaligen Chef des Marien-Hospitals eigentlich nicht zugestanden haben sollen.

Möglicherweise hat die 18. Kammer in Hamm die Berufung in diesem Zeitraum ebenfalls terminiert. Sollte Jürgen Hellmann auch die Hürde der zweiten Instanz nehmen und die Stiftung nach wie vor nicht bereit sein, über einen Abfindungsvergleich nachzudenken, würden dann auch die Zahlungsansprüche des Klägers weiterlaufen. Und das sind Monat für Monat 46.250 Euro. (AZ 18 Sa 1037/15)

Mittwoch, 5. August 2015 | Autor: Helge Kondring