SCW zahlt an Silberbach 5.000 Euro netto
Herne. Die neue Saison hat für Fußball-Oberligist Westfalia Herne noch gar nicht richtig begonnen, da kommt auf die ohnehin nicht auf Rosen gebettete Vereinskasse schon wieder eine neue Belastung zu. Nach langem Hin und Her und mehreren Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht 2013 und 2014 hat sich der von Rechtsanwalt Funke und dem 2. Vorsitzenden Uwe Heinecke vertretene Verein am Mittwoch (13. 6.2014) vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts verpflichtet, seinem ehemaligen und nach Urteil des Gerichts nie wirksam gekündigten Trainer Jörg Silberbach bis zum 15. September 2014 eine Abfindung von fünftausend Euro netto zu zahlen. Die daraus resultierende Steuerlast von etwa dreitausend Euro soll vom SCW ebenfalls abgeführt werden. Für die Erfüllung dieses Vergleichs verbürge er sich für Verein und Vorstand, erklärte Heinecke zu Protokoll.
Jörg Silberbach war Anfang September 2013 nach nur zwei Monaten der neuen Saison an die Luft gesetzt worden, nachdem er zunächst ohne neuen schriftlichen Vertrag für die neue Saison 2013/2014 übernommen worden war. Da die angeblich mündliche Auflösung des Vertrages nach Feststellung der Kammer von Richterin Rohkämper-Malinowski rechtlich unwirksam war (halloherne berichtete am 4. Juni), blieb Silberbach, selbst früher SCW-Spieler und nach wie vor SCW-Mitglied, weiterhin auf dem Papier Trainer der ersten Herrenmannschaft. Am 4. Juni hatte SCW-Vize Heinecke der Klägerseite angeboten, aus seiner Privattasche fünftausend Euro zu zahlen, von denen der Ex-Trainer, im Hauptberuf Polizeibeamter, allerdings die Steuern nach der höchsten Steuerklasse hätte zahlen müssen. Da dann nur höchstens 3.000 Euro übrig geblieben wären und sein Mandant eigentlich noch 8.400 Euro brutto bis mindestens Ende April 2014 zu beanspruchen hatte, lehnte Silberbachs Rechtsanwalt Lodde ab und leitete nach Zustellung des Urteils die Kontopfändung beim SCW ein.
Auch jetzt wurde das Gericht in Richtung SCW wieder deutlich, nachdem der Klägeranwalt noch einmal den Vorschlag wiederholt hatte, "achttausend Euro an den Kläger zu zahlen, die wir dann versteuern." Richterin Rohkämper-Malinowski: "Wir können nur dringend anraten, das so zu machen, sonst wird es für den Verein noch deutlich teurer." Doch Uwe Heinecke reagierte erneut nur stumm mit einem Kopfschütteln. Vereinsanwalt Funke nahm in dieser Situation jedoch eine Auszeit und redete seinem Mandanten auf dem Flur wohl deutlich ins Gewissen. Danach protokollierte das Gericht den Vergleich. Danach endete das Arbeitsverhältnis Silberbachs "aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung" am 5. September 2013, der Verein zahlt 5.000 Euro netto als Abfindung und trägt die volle Steuerlast. Außerdem muss der SCW für die vier Monate von Mai bis August 2013 die für vier Monatsgehälter von jeweils 1.200 Euro fälligen Sozialversicherungsbeiträge abführen. Westfalias sportlicher Leiter Uli Reimann war zwar als Zeuge geladen worden, musste aber nicht aussagen. (AZ 1 Ca 3142/13)