
Schwer Verletzte durch Brandrauch
Die Feuerwehr wurde am Montagmorgen (6.2.17) zu einem Wohnungsbrand in die Eschstraße 37 gerufen. Dort hatte, in einem Zweifamilienhaus um 8 Uhr, ein Heimrauchmelder Alarm ausgelöst. Die Anruferin aus der Nachbarwohnung konnte sich unverletzt ins Freie retten. Bei Eintreffen der Wehrleute war vor der Wohnungstür bereits Qualm erkennbar. In der stark verrauchten Brandwohnung entdeckte die Feuerwehr im Wohnzimmer, vor dem Couchtisch auf dem Boden liegend, eine Frau. Sie war ansprechbar hatte aber offensichtlich bereits reichlich Brandrauch eingeatmet. Das Feuer auf dem Tisch war bereits gelöscht.
Der Notarzt stellte eine Kohlenmonoxidvergiftung bei der Frau fest und veranlasste den umgehenden Transport in eine Spezialklinik mit einer Überdruckkammer. Aufgrund des Nebels am Montagmorgen konnte der Rettungshubschrauber Christoph Rheinland nicht im Stadtgebiet landen. Daher erfolgte der Transport mittels Rettungswagen in Begleitung durch den Notarzt zu Klinik Bergmannsheil nach Bochum. Von dort aus startete der Hubschrauber mit der Patientin in ein Krankenhaus nach Wiesbaden. Die ursprünglich vorgesehene Spezialklinik in Aachen konnte wegen der Witterung ebenfalls nicht angeflogen werden.
Zum Hintergrund: Kohlenmonoxid ist ein äußerst gefährliches Atemgift, welches durch die Atmung aufgenommen wird. Es ist in größeren Mengen im Brandrauch enthalten. Das eingeatmete Kohlenmonoxid gelangt in weiterer Folge über die Lunge in den Blutkreislauf wo es sich an das Hämoglobin in den roten Blutkörperchen heftet, und zwar genau an der Stelle, an welcher normalerweise Sauerstoff gebunden wird. Da die Bindung von Kohlenmonoxid an das Hämoglobin wesentlich stärker ist als die des Sauerstoffs (bis zu 300mal) führt dies dazu, dass die roten Blutkörperchen nicht mehr ausreichend Sauerstoff transportieren können. Bei sehr starken Kohlenmonoxidvergiftungen tritt bereits nach wenigen Minuten der Tod ein. Erste Anzeichen einer leichteren Vergiftung sind Schwindel und Kopfschmerzen.
Rauchwarnmelder sind Lebensretter Die seit dem 1. Januar in NRW in allen Wohnungen vorgeschriebenen Rauchwarnmelder schützen wirkungsvoll bei einem Wohnungsbrand, da sie vor allem nachts und im Schlaf rechtzeitig warnen und ein Verlassen der verrauchten Wohnung ermöglichen – oder wie im vorliegenden Fall andere Hausbewohner alarmieren.